Wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, könnte sich neu strafrechtlich dafür belangt werden. Der Nationalrat hat zugunsten einer Standesinitiative des Kantons Genf und einer parlamentarischen Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) entschieden.
Damit würden Bundesverfassung und Strafgesetzbuch um die Kategorie «sexuelle Orientierung» erweitert. Heute macht sich bereits strafbar, wer öffentlich Personen oder Personengruppen aufgrund von anderen Kategorien wie Ethnie, Religion, Geschlecht, Alter und Behinderung diskriminiert oder zu Hass aufruft.
«Homophobie ist kein Bagatelldelikt»
«Homophobie ist kein Bagatelldelikt», so Reynard. Er erinnerte an die hohe Suizidrate bei homosexuellen Jugendlichen. Der Rat habe nun Gelegenheit, ein starkes Zeichen zu setzen.
Gesellschaftliche Toleranz gegenüber Minderheiten könne ohnehin nicht mit dem Strafrecht verordnet werden, argumentierte Christa Markwalder (FDP/BE) gegen die Vorstösse. Die Stimmung im Saal wurde emotional, als Oskar Freysinger erklärte, er werde als SVP-Mitglied ebenso diskriminiert.
Der Nationalrat nahm beide Vorstösse mit einer Mehrheit an. Bei der Verkündung der Abstimmungsresultate war im Saal und von der Tribüne Jubel zu hören. Die Vorstösse gehen nun an den Ständerat. Dessen Rechtskommission hatte eine Änderung abgelehnt.