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Session Nationalrat: «Homophobie ist kein Bagatelldelikt»

Wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, soll neu strafrechtlich dafür belangt werden können. Der Nationalrat hat einer Änderung von Bundesverfassung und Strafgesetzbuch zugestimmt. Das Geschäft muss nun in den Ständerat.

Nationalrat Mathias Reynard (SP/VS)
Legende: Mathias Reynard (SP/VS): «Gelegenheit, ein starkes Zeichen zu setzen» Keystone

Wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, könnte sich neu strafrechtlich dafür belangt werden. Der Nationalrat hat zugunsten einer Standesinitiative des Kantons Genf und einer parlamentarischen Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) entschieden.

Damit würden Bundesverfassung und Strafgesetzbuch um die Kategorie «sexuelle Orientierung» erweitert. Heute macht sich bereits strafbar, wer öffentlich Personen oder Personengruppen aufgrund von anderen Kategorien wie Ethnie, Religion, Geschlecht, Alter und Behinderung diskriminiert oder zu Hass aufruft.

Audio
Widerstand der SVP gegen Ausweitung der Anti-Rassismusstrafnorm
aus HeuteMorgen vom 12.03.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 6 Sekunden.

«Homophobie ist kein Bagatelldelikt»

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  • Standesinitiative Genf: Änderung der Bundesverfassung und des Strafgesetzbuches: 102 Ja / 81 Nein / 2 Enth.
  • Parl. Initiative Reynard: Kampf gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung: 103 Ja / 73 Nein / 9 Enth.

«Homophobie ist kein Bagatelldelikt», so Reynard. Er erinnerte an die hohe Suizidrate bei homosexuellen Jugendlichen. Der Rat habe nun Gelegenheit, ein starkes Zeichen zu setzen.

Gesellschaftliche Toleranz gegenüber Minderheiten könne ohnehin nicht mit dem Strafrecht verordnet werden, argumentierte Christa Markwalder (FDP/BE) gegen die Vorstösse. Die Stimmung im Saal wurde emotional, als Oskar Freysinger erklärte, er werde als SVP-Mitglied ebenso diskriminiert.

Der Nationalrat nahm beide Vorstösse mit einer Mehrheit an. Bei der Verkündung der Abstimmungsresultate war im Saal und von der Tribüne Jubel zu hören. Die Vorstösse gehen nun an den Ständerat. Dessen Rechtskommission hatte eine Änderung abgelehnt.

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