Der Bund kann die Anlagen zur Überwachung des Telefon- und Datenverkehrs in Strafverfahren in den nächsten Jahren ausbauen und erneuern. Der Nationalrat hat als Zweitrat grünes Licht gegeben für einen Kredit von 99 Millionen Franken.
Der Entscheid fiel mit 142 zu 3 Stimmen bei 31 Enthaltungen. Insgesamt sollen zwischen 2016 und 2021 rund 112 Millionen Franken investiert werden. Davon werden 13 Millionen Franken mit Ressourcen des Justiz- und Polizeidepartements gedeckt. Das Geld fliesst zum einen in das neue Basissystem des Dienstes Überwachung Post und Fernmeldeverkehr (ÜPF). Zum anderen müssen veraltete Teilsysteme ersetzt werden.
Zudem sind Anpassungen an technische Entwicklungen und an das wachsende Angebot der Fernmeldedienstanbieter nötig. Ein neues Teilsystem solle noch diesen Monat in Betrieb genommen werden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Anpassung ans Internetzeitalter
Die geplanten Investitionen haben auch mit der laufenden Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zu tun. Stimmen National- und Ständerat dieser zu, erhält der Dienst ÜPF neue Aufgaben. Sollte das BÜPF scheitern, würden die entsprechenden Teile des Kredits nicht freigegeben.
Bei der BÜPF-Revision ist der Nationalrat am Zug. Der Ständerat hat den Gesetzesänderungen bereits zugestimmt. Der Bundesrat will damit die Überwachung im Rahmen von Strafverfahren ans Internetzeitalter anpassen.
Vorgesehen ist mitunter, dass die Strafverfolgungsbehörden Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um Skype-Gespräche mithören zu können. Heute können sich Kriminelle mit verschlüsselter Internet-Telefonie der Überwachung entziehen.