Im Frühling 2014 hatte der Bundesrat dem Parlament die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts vorgelegt, um Privatbestechung besser verfolgen zu können. Vor den Augen hatte die Regierung damals die zweifelhaften Vergaben von Fussball-Weltmeisterschaften. Mit der Verhaftung hoher Fifa-Funktionäre im letzten Sommer erhielt das Gesetzesprojekt zusätzlichen Zündstoff.
Die Bestechungsvorwürfe rund um die FIFA hätten die Lücken in der Gesetzgebung deutlich gezeigt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Parlament. Schmiergeldzahlungen bei der Vergabe von Grossanlässen würden heute vom Korruptionsstrafrecht gar nicht erfasst. Die Bestechung Privater ist bisher nur strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) führt.
Das hat das Parlament nun geändert: Privatbestechung kommt als Tatbestand ins Strafgesetzbuch. Es ist ein Offizialdelikt, muss also von Amtes wegen verfolgt werden, wobei sich die Räte jetzt auf eine Ausnahmeregelung einigten: In «leichten Fällen» darf das Opfer entscheiden, ob es Antrag stellen will oder nicht.
Entschärfte Ausnahme
Bei der Ausnahmeregel taten sich die Räte schwer. So wollte der Ständerat die Privatbestechung lediglich auf Antrag verfolgen lassen, wenn keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind. Mit dem heutigen Entscheid schwenkte die kleine Kammer jetzt auf die Linie des Nationalrats ein.
Justizministerin Sommaruga hatte wiederholt vergeblich darauf hingewiesen, dass bereits gemäss geltendem Recht in geringfügigen Fällen auf eine Strafverfolgung verzichtet werden kann. Sommaruga machte deutlich, dass von den beiden Versionen ganz klar – wenn auch «zähneknirschend» – die nationalrätliche zu bevorzugen sei: «Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es die zusätzliche Massnahme nicht braucht.» Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
«Wenige tausend Franken»
Die Justizministerin rief in Erinnerung, wie das Kriterium «leichter Fall » im erfolgreichen Antrag umschrieben ist: Die Rede sei von «wenigen tausend Franken». Dieser Umfang müsse nun in jedem Fall die Grenze bilden. Auch spielten weder Grösse noch finanzielle Verhältnisse eines Unternehmens eine Rolle, wenn es um die Beurteilung einer Schmiergeldzahlung gehe.
Zudem liege gemäss Antrag generell kein leichter Fall vor, wenn die Tat die Sicherheit und Gesundheit Dritter beeinträchtige. Gleiches gelte bei mehrfacher oder bandenmässiger Privatbestechung und wenn bei der Tat beispielsweise Urkunden gefälscht würden.
Zum Vergleich zog Sommaruga die Abgrenzung der geringfügigen Vermögensdelikte im Strafgesetz heran: «Für diese Bestimmung hat das Bundesgericht explizit festgelegt, dass der Grenzwert von 300 Franken einheitlich über die ganze Schweiz und unabhängig von der Person und den Verhältnissen des jeweiligen Opfers gilt.»
Whistleblower-Vorlage zurück an den Bundesrat
Im Kampf gegen die Korruption braucht es zusätzlich einen besseren Schutz für Whistleblower. Die Whistleblower-Vorlage allerdings wurde heute vom Ständerat stillschweigend an den Bundesrat zurückgeschickt. Sie sei zu kompliziert, doch müsse die Stossrichtung beibehalten werden, befand bereits zuvor der Nationalrat.
Sommaruga warnte vor allzu grossen Erwartungen: Wenn man den Entwurf vereinfache, drohe unter Umständen ein Verlust an Präzision. Es lohne sich aber, nochmals über die Vorlage zu gehen. Sie werde die Erste sein, die sich über eine vollständige, einfache und präzise Vorlage freue.