Bei der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat im Ständerat zum Auftakt der zweiten Sessionswoche erneut die Speicherfrist der Randdaten zu reden gegeben. Diese verraten, wer an wen Post verschickt hat, wer wie lange mit wem am Telefon gesprochen hat, oder wo ein Mobiltelefon zu welcher Zeit verwendet worden ist.
Während sich National- und Bundesrat ursprünglich einig waren, dass eine zwölfmonatige Aufbewahrungsfrist sowohl im Post- wie auch im Fernmeldeverkehr gerechtfertigt ist, stellt sich die kleine Kammer dagegen.
Kommission: Vorlage nicht gefährden
Der Ständerat hielt nun erwartungsgemäss an der Halbjahresfrist im Postverkehr fest. Bei den Fernmeldediensten halbierte er zugleich die ursprünglich gebilligte zwölfmonatige Aufbewahrungsfrist wieder auf die aktuell geltenden sechs Monate. Die kleine Kammer folgte damit einem Rückkommensantrag ihrer Kommission.
Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) begründete die Kehrtwende mit dem drohenden Referendum. Die Vorratsdatenspeicherung sei ohnehin umstritten. Eine Verlängerung könne die ganze Vorlage gefährden. Sechs Monate seien ein vernünftiger Kompromiss zwischen Freiheitsrechten und den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung.
Sommaruga: «politisch richtige Antwort»
Claude Janiak (SP/BL) verwies auf ein Urteil des Euroäischen Gerichtshofs. Dieser hatte im vergangenen Jahr die EU-Richtlinie zu einer verlängerten Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga stellte sich heute hinter die Kommission des Ständerats. Es sei unter den gegebenen Umständen die «politisch richtige Antwort». Viel wichtiger sei es, dass die Vorlage vorankomme und die Strafverfolgung nun bald auf die verschlüsselte Kommunikation zurückgreifen könne.
Aufbewahrung der Daten im Inland?
Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision die Überwachung der technologischen Entwicklung anpassen. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, indem sie über das Internet telefonieren. Neu sollen deshalb die Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung Verdächtiger sogenannte Staatstrojaner in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören.
Umstritten ist zwischen den Räten auch noch, ob die Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz aufbewahrt werden müssen oder nicht. Der Nationalrat hatte das Gesetz entsprechend ergänzt, der Ständerat strich die Bestimmung. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.