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Session Ständerat hält Verhüllungsverbot für zulässig

Für den Ständerat steht das Verhüllungsverbot des Kantons Tessin nicht im Widerspruch zum Bundesrecht. Auch die strengen Einbürgerungsregeln des Kantons Bern seien bundesrechtskonform umsetzbar. Die kleine Kammer hat die Änderungen der jeweiligen Verfassungstexte gutgeheissen.

Die Gewährleistung von Kantonsverfassungen durch das Parlament ist in der Regel ein reines Routinegeschäft. Dieses Mal musste sich der Ständerat aber mit zwei delikaten Angelegenheiten befassen: dem geplanten Verhüllungsverbot im Kanton Tessin und den Einschränkungen bei den Einbürgerungen im Kanton Bern.

Der Bundesrat und die Staatspolitische Kommission waren übereingekommen, dass die fraglichen Bestimmungen bundesrechtskonform ausgelegt werden können. Der Ständerat folgte nun dem Entscheid dieser beiden Gremien und sprach sich ebenfalls dafür aus, die umstrittenen Verfassungsänderungen zu gewährleisten.

Verbot ist mit Menschenrechten konform

Die geänderte Tessiner Kantonsverfassung verbietet es, das Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen. Das Verbot richtet sich gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllungen sowie gegen Vermummungen von gewaltbereiten Personen, die bei Massenveranstaltungen anonym bleiben wollen.

Die Verfassungsbestimmung lehnt sich eng an ein französisches Gesetz an, das mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage sei eine bundesrechtskonforme Auslegung der Tessiner Verfassung nach Ansicht des Bundesrats «nicht von vornherein ausgeschlossen».

Ein weiterer Grund dafür, die Änderung gutzuheissen, sei, dass die neuen Bestimmungen den Gesetzgeber ermächtigten, Ausnahmen vorzusehen.

Anwendung im Rahmen des Bundesrechts

In der neuen Berner Kantonsverfassung zählt eine neue Bestimmung eine Reihe von Grundsätzen auf, die eine Einbürgerung ausschliessen. So wird zum Beispiel nicht eingebürgert, wer einmal zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist, oder auch wer Leistungen von der Sozialhilfe bezieht.

Kantonsfahnen wehen am Bundeshaus.
Legende: Der Ständerat gibt acht Kantonen grünes Licht für die Änderungen, die sie an ihren Verfassungen vorgenommen haben. Keystone

Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Bewerber die Anforderungen problemlos erfüllen. Eine ausnahmslose Anwendung dieser Grundsätze könnte allerdings zu ablehnenden Einbürgerungsentscheiden führen, die nicht bundesrechtskonform sind, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderung die Sozialhilfe nicht zurückerstatten kann.

Der Berner Verfassungstext scheine zwar auf den ersten Blick absolut formuliert, verweise aber auf den Rahmen des Bundesrechts, schreibt der Bundesrat. Daraus könne geschlossen werden, dass auch die Grundrechte der Bundesverfassung zu beachten seien. Die Verfassungsbestimmung könne somit vom Gesetzgeber grundrechtskonform ausgelegt werden und sei daher zu gewährleisten.

Gegen Anfechtungen vor Bundesgericht gefeit

Neben den Berner und Tessiner Verfassungen gewährleistete der Ständerat auch jene der Kantone Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Waadt und Jura. Jetzt ist der Nationalrat am Zug.

Die Gewährleistung einer Kantonsverfassung hat rechtliche Auswirkungen. Durch sie wird der Spielraum des Bundesgerichts bei der Behandlung von Beschwerden gegen die jeweilige Anwendung beschränkt. Durch den Gewährleistungsbeschluss des Parlaments werden die Verfassungsbestimmungen also quasi «immunisiert».

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