Der Ständerat will die Verfolgungsverjährung bei schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre verlängern. Dadurch sollen vor allem Wirtschaftsdelikte wirksamer bekämpft werden können.
Die kleine Kammer hat einen Vorschlag des Bundesrats ohne Gegenstimme angenommen. Dieser geht auf zwei Motionen der SP-Politiker Daniel Jositsch (ZH) und Claude Janiak (BL) zurück. Diese forderten eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten.
Komplex und zeitraubend
Die Praxis zeige, dass diese Straftaten oft komplex und die Ermittlungen zeitraubend seien, begründete Janiak im Ständerat sein Anliegen. In vielen Fällen könnten die Delikte wegen der einsetzenden Verjährung gar nicht mehr verfolgt werden.
Weil der Bundesrat den von den Motionären verwendete Begriff «Wirtschaftsdelikte» für problematisch hielt, schlug er vor, die Verjährungsfristen nach Massgabe des Strafmasses zu erhöhen: Schwere Vergehen, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, sollen erst nach zehn statt wie bisher nach sieben Jahren verjähren.
Es handle sich um jene Verjährungsfristen, die sich in der Vergangenheit als besonders problematisch erwiesen hätten, sagte Janiak. Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität hätten die Behörden mit der Änderung mehr Zeit für die Strafverfolgung.
Keine Verlängerung bei leichten Delikten
Leichtere Delikte sollen dagegen weiterhin nach sieben Jahren verjähren. Auch an den Verjährungsfristen bei Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren bestraft werden, will die Regierung nichts ändern. Die Revision war im Ständerat unbestritten. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.