Der Ständerat will die Rechte der Kinder stärken. Die kleine Kammer sprach sich als Erstrat dafür aus, dass die Schweiz dem dritten Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten soll.
Das Protokoll ergänzt die Kinderrechtskonvention um ein so genanntes Mitteilungsverfahren. Einzelpersonen können sich an den UNO-Kinderrechtsausschuss wenden und Verletzungen ihrer Kinderrechte geltend machen. Voraussetzung ist, dass die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Bevor das dritte Fakultativprotokoll 2011 verabschiedet wurde und im April 2014 in Kraft trat, sah die Konvention als Kontrollmechanismus lediglich ein Berichtsverfahren vor. Dabei konnte der Kinderrechtsausschuss nur die Berichte der Vertragsstaaten prüfen.
Empfehlungen sind juristisch nicht bindend
Das dritte Fakultativprotokoll stärkt nun die Konvention. Es enthält neben dem Recht für Einzelne oder Personengruppen zwei weitere Kontrollmechanismen: Der erste ist ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren. Dabei kann ein Vertragsstaat beim Kinderrechtsausschuss geltend machen, dass ein anderer Vertragsstaat seinen Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention nicht nachkommt.
Zweitens kann auch der Ausschuss selbst ein Untersuchungsverfahren durchführen, wenn er zuverlässige Angaben hat, dass ein Vertragsstaat die Konventionsrechte der Kinder schwerwiegend oder systematisch verletzt. Die Auffassungen und Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses sind für die Regierung des betroffenen Vertragsstaates juristisch allerdings nicht bindend.
Das Parlament hatte 2014 eine Motion von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) angenommen, die den Bundesrat mit der Unterzeichnung beauftragte. Nun ist es am Zug, um die Ratifizierung zu genehmigen. Der Ständerat sprach sich mit 37 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus.