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Schild der Wettbewerbskommission in Bern.
Legende: Nach dem Willen des Ständerats wird es neben der WEKO auch künftig kein Wettbewerbsgericht geben. Keystone

Session Ständerat zieht beim Kartellrecht die Schraube an

Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern, sind verboten. Das steht so im Kartellrecht. Allerdings greift dieses Gesetz zu wenig. Und so hat der Ständerat nun eine Revision in Angriff genommen, die einiges auf den Kopf stellt.

Im neuen Kartellgesetz setzt der Ständerat auf die Wettbewerbskommission (WEKO). Diese soll gegen ausländische Konzerne vorgehen, die Schweizer Kunden diskriminieren. Mit unerwartet breiter Unterstützung – 25 zu 12 Stimmen – hat die kleine Kammer einer entsprechenden Bestimmung zugestimmt.

Als Hauptpunkt der Revision segnete der Ständerat einen Paradigmenwechsel bei der Ahndung von Absprachen ab. Als besonders schädlich geltende Absprachen zwischen Unternehmen sollen verboten werden. Dazu gehören jene über Preise, Mengen und Gebiete sowie über Gebietsabschottungen, Mindest- oder Festpreise.

Umkehr der Beweislast

Die WEKO soll zudem nicht mehr nachweisen müssen, dass die Absprachen den Wettbewerb auch tatsächlich erheblich behindern. Statt dass die Beweislast grundsätzlich bei den beschuldigten Unternehmen liegt, sollen diese lediglich Rechtfertigungsgründe geltend machen müssen. Können solche Gründe nicht belegt werden, wird das Unternehmen sanktioniert.

Die WEKO muss aber alle Sachverhalte erheben, die ausserhalb der Unternehmen liegen. Dazu gehören etwa die Analyse von Marktstudien oder Befragung von Konkurrenten. Damit werde die WEKO nach wie vor «einen erheblichen Teil der Untersuchung» führen, sagte der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof.

Gegen Institutionenreform

Nichts wissen wollte der Ständerat von einer grundlegenden Reform der Wettbewerbsbehörden, mit der ein Wettbewerbsgericht hätte geschaffen werden sollen. Der entsprechende Vorschlag des Bundesrates ging dem Ständerat zu weit.

Heute führt das WEKO-Sekretariat die Untersuchung, und die WEKO erlässt Bussen, die mehrere Millionen Franken betragen können. «Die WEKO ist damit gleichzeitig Ermittlerin, Anklägerin und Richterin», sagte Peter Föhn (SVP/SZ). Dies sei problematisch. Die Regierung wollte deshalb das WEKO-Sekretariat in eine eigenständige Behörde umwandeln, die Untersuchungen führt und Strafanträge stellt. Das neue Wettbewerbsgericht sollte die Entscheide fällen.

Der Ständerat beschloss jedoch ein Modell, das im Grundsatz am heutigen festhält. Der WEKO sollen zur Professionalisierung aber nur noch fünf statt heute zwölf Personen angehören. Die Mitglieder müssten unabhängige Sachverständige sein, womit Vertreter von Wirtschaftsverbänden aus der WEKO verbannt würden.

Als weitere Neuerung sollen neu Endkonsumenten Schäden aus Kartellabsprachen geltend machen können. Heute besteht in diesem Punkt eine Gesetzeslücke, so dass niemand Haftansprüche geltend machen kann.

«Billiger Nivea-Preis kein Menschenrecht»

Das Kartellrecht ist ein sperriges Geschäft. Komplex und juristisch knifflig. Für Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hat dessen Revision deshalb ein klares Ziel: «Wir erreichen damit eine Vereinfachung und auch eine Beschleunigung. Gleichzeitig lassen wir aber effiziente Absprachen weiterhin zu.»

Abgelehnt wurde im Ständerat hingegen, dass das Kartellgesetz in Zukunft auch zur Bekämpfung des starken Frankens eingesetzt wird. Anita Fetz, SP-Ständerätin aus Basel-Stadt, kämpfte vergebens: «Da zocken ausländische Konzerne (...) die Schweiz ab, in dem sie viele Detailhändler und KMU zwingen, bei ihren Schweizer Filialen diese Produkte zu beziehen.» Ihr Bündner Ratskollege Martin Schmid von der FDP konterte: «Es ist kein Menschenrecht, einen billigen Nivea-Preis im eigenen Staat zu erhalten.»

Auch der einstige WEKO-Präsident Walter Stoffel glaubt nicht, dass das Kartellgesetz zur Bekämpfung der Frankenstärke das richtige Instrument ist. «Es kann natürlich nicht leisten, was ein Anschluss an den EWR oder an die EU leisten würde. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass das Kartellgesetz nur Stückwerk leisten kann.»

Nun geht das Kartellgesetz in den Nationalrat. Dort wird weiter an den Details geschraubt. Dann zeigt sich, ob die Grosse Kammer die Bekämpfung des starken Frankens doch noch in das Kartellgesetz hineinschreibt.

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