Das Eidgenössische Parlament will Wegwerf-Plastiksäcke nun doch nicht untersagen. Es überlässt es dem Detailhandel, dafür zu sorgen, dass weniger Einwegtüten in Umlauf kommen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat entschieden, auf ein Verbot zu verzichten.
Damit machte das Parlament einen früheren Entscheid rückgängig. 2012 hatten National- und Ständerat den Bundesrat beauftragt, Wegwerf-Plastiksäcke zu verbieten. Sie stimmten einer Motion von Nationalrat Dominique de Buman (CVP/FR) zu. Nun wurde diese abgeschrieben, und der Weg ist frei für die Branchenvereinbarung des Detailhandels.
Verbrauch um 80 Prozent verringern
Die Detailhändler haben vor, die kleinen Gratis-Plastiksäcklein bis Anfang 2018 von den meisten Kassen zu verbannen. Die Vereinbarung soll den Verbrauch der Wegwerf-Plastiksäcke um 80 Prozent verringern.
Der Plan: Für die Säcklein, die an den Landenkassen aufgerollt sind, sollen Kunden künftig bezahlten. Die Vereinbarung gilt allerdings nur für Läden, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen. Convenience-Shops wären ausgenommen. Weiterhin gratis wären die Säcke ausserdem für Obst und Gemüse im Offenverkauf.
Coop kündigte an, die Säckchen ab dem 24. Oktober zunächst an Zürcher Kassen für 5 Rappen abzugeben. Bis im Frühling 2017 soll es die kostenpflichtigen Säcke dann landesweit geben. Coop will zudem Säckchen aus Recyclingmaterial verwenden, das weitgehend aus Folienabfällen der Verteilzentralen stammt.
Erlöse für Umweltprojekte
Die Genossenschaft Migros Waadt hatte bereits 2013 kostenpflichtige Einwegsäckchen eingeführt. Das Beispiel habe es gezeigt: Müsse für die Säckchen bezahlt werden, lasse sich der Verbrauch drastisch reduzieren, schreibt Migros nun. Ab dem 1. November kosten die Einweg-Plastiksäckchen an allen Migros-Kassen 5 Rappen.
Wie Coop will auch Migros die Raschelsäcke neu aus Recyclingmaterial herstellen lassen. Beide Grossverteiler werden die fünf Rappen, die sie mit den Säckchen einnehmen, für Umweltprojekte einsetzen.