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Bild 1 von 6. Kurt Meier (polizeiinterner Spitzname «Meier 19») erlangt 1967 Berühmtheit, als er Medien brisante Dokumente zuspielt. Diese legen nahe, dass in der Stadt Zürich reiche und einflussreiche Persönlichkeiten systematisch von Verkehrs¬bussen verschont werden. Der Detektiv wird wegen Amtsgeheimnisverletzung entlassen und wegen Ehrverletzung verurteilt. Bildquelle: Keystone.
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Bild 2 von 6. 1984: Rudolf Hafner, Revisor bei der Berner Finanzkontrolle, unterbreitet allen Berner Grossräten ein Dokument. Darin steht, wie öffentliche Gelder durch den Regierungsrat missbräuchlich verwendet wurden, etwa zur Finanzierung der Antiseparatisten im Jurakonflikt. Hafner wird zur Verhaftung ausgeschrieben; die Untersuchung gibt ihm aber recht. Bildquelle: Keystone.
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Bild 3 von 6. 1997: Der Nachtwächter der UBS, Christoph Meili, macht nachrichtenlose Konten von Holocaust-Opfern publik, welche die Bank angeblich unerlaubt schreddern wollte. Die Dokumente übergibt er jüdischen Organisationen. Meili wird für den Bankdatendiebstahl zwar angeklagt, aber letztendlich strafrechtlich nicht belangt. Bildquelle: Keystone.
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Bild 4 von 6. 2007: Die Sozialamt-Mitarbeiterinnen Esther Wyler (l.) und Margrit Zopfi machen Missstände beim Zürcher Sozialamt öffentlich. Sie werden vom Arbeitsplatz abgeführt, es folgt eine Hausdurchsuchung. Das Bezirksgericht spricht die Frauen frei. Die Stadt Zürich zieht den Fall weiter. Schliesslich werden sie wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Bildquelle: Keystone.
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Bild 5 von 6. 2008: Rudolf Elmer, ehemaliger Mitarbeiter der Bank Julius Bär, macht auf der Enthüllungsplattform Wikileaks bankinterne Dokumente publik. Mit diesen wirft er der Bank vor, dass sie Steuerhinterziehung, –umgehung und systematische Beihilfe dazu leiste. Es folgen mehrere Anklagen gegen Elmer, unter anderem wegen Verletzung des Bankgeheimnisses. Bildquelle: Keystone.
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Bild 6 von 6. 2011: Ein Mitarbeiter der Bank Sarasin macht einen Kontoauszug von Philipp Hildebrand, Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB), publik. Darauf zu sehen sind gewinnbringende Transaktionen. Der Sarasin-Informatiker wird von der Bank entlassen und wegen Verletzung der Bankengesetze strafrechtlich verfolgt. Bildquelle: Keystone.
Heute sind es die Gerichte, die beurteilen, ob eine Meldung einer Unregelmässigkeit rechtmässig ist oder nicht. Eine gesetztliche Regelung fehlt. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass eine Meldung nur dann legal ist, wenn sie im folgenden Kaskadenprinzip erfolgt:
- zuerst an den Arbeitgeber
- anschliessend an eine Behörde
- als letztmöglicher Weg an die Öffentlichkeit
Die Regierung will dazu das Obligationenrecht ändern. Auf einen Kündigungsschutz für Whistleblower will sie vorläufig verzichten.
Geltendes Recht soll bleiben – für alle
Die verantwortliche Kommission des Ständerats stütze die Vorlage des Bundesrates, sagte Kommissions-Sprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). «Das scheint auf den ersten Blick überraschend», so Bischof. «Wenn wir aber in diesem Bereich das Kündigungsrecht ändern würden, müssten wir es allgemein ändern, also nicht nur für Whistleblowerfälle.» Der Bundesrat will zur Frage des Kündigungsschutzes aber zuerst eine Studie ausarbeiten lassen und die Frage erst später angehen.
Mit der Vorlage werde die geltende Rechtslage weitestgehend bestätigt und damit Rechtssicherheit geschaffen, erklärte Bischof. Die Kriterien für die Interessenabwägung, die heute die Gerichte im Einzelfall anwenden, würden neu im Gesetz verankert. «Die Gewichtung der Interessen sollte durch den Gesetzgeber erfolgen und nicht der Rechtsprechung überlassen werden», betonte auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga. «Eine gesetzliche Regelung ermöglicht zudem auch eine bessere Vorhersehbarkeit, sie erhöht die Rechtssicherheit.
«Hyperbürokratische, missratene Regelung»
«Was wir hier haben ist eine hyperbürokratische, missratene Regelung», befand Ständerat Paul Rechsteiner (SP/SG). Inhaltlich verbessere sie den Schutz der Betroffenen nicht – im Gegenteil. Rechsteiner, Präsident des Gewerkschaftsbundes, beantragte die Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Auftrag , die vorgeschlagenen Bestimmungen so zu überarbeiten, dass
- die Grundrechte gewahrt bleiben
- Verschlechterungen gegenüber der heutigen Rechtslage vermieden werden
- die Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Alltagstauglichkeit des neuen Rechts verbessert wird
Der Ständerat lehnte den Rückweisungsantrag mit 15 zu 25 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Die neue Regelung gilt nur für private Unternehmen. Bei öffentlichen Unternehmen des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden bestehen bereits Melderechte, Meldepflichten und eine Meldestelle.