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So könnte Altersvorsorge aussehen
Aus Tagesschau vom 26.09.2016.
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Session «Altersvorsorge 2020»: Das sind die Knackpunkte der Rentenreform

Nach dem Ständerat diskutiert heute die grosse Kammer die «Altersvorsorge 2020». Mit welchen Änderungen sollen die 1. und 2. Säule gesichert werden? Der Ständerat hat schon vorgespurt. Hier die wichtigsten Punkte der Reform.

  • Blick in den Nationalratssaal
    Legende: Keystone

    Live aus Bern

    SRF überträgt die Debatte über die «Altersvorsorge 2020» ab 15.30 Uhr auf SRF 1 und als Stream auf srf.ch/news

Erhöhung des Rentenalters

  • Ständeratssaal
    Legende: Keystone

    Der Entscheid des Ständerats

    Frauen sollen wie Männer mit 65 Jahren in Rente gehen, also ein Jahr später als heute. Die Übergangsfrist zur Angleichung des Rentenalters soll drei Jahre dauern. Die AHV wird dadurch um rund 1,2 Milliarden Franken entlastet. Der Ständerat hiess das höhere Frauenrentenalter mit 37 zu 8 Stimmen gut. Mehrere linke Ständeräte stimmten dafür. Der Rentenbezug ist flexibel zwischen 62 und 70 Jahren möglich, auch ein gleitender Rückzug aus dem Arbeitsleben ist vorgesehen. Diese Regelung war im Ständerat unbestritten. Einen erleichterten Altersrücktritt für Personen mit tiefen Einkommen und langer Beitragsdauer lehnte der Ständerat jedoch ab.

  • Nationalratssaal
    Legende: Keystone

    Was ist im Nationalrat zu erwarten?

    Das Rentenalter 65 für beide Geschlechter wurde in der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) klar angenommen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters dürfte deshalb auch im Plenum breit unterstützt werden. Wird diesem Punkt zugestimmt, würde das Rentenalter für Frauen in vier Schritten erhöht. Der Nationalrat diskutiert auch einen Kommissionsvorschlag, wie die nicht erklärbare Differenz von Frauen- und Männerlöhnen egalisiert werden kann. Konkret sollen Neurentnerinnen eine höhere Rente erhalten. Die Maximalrente wird aber nicht erhöht.

Senkung des Mindestumwandlungssatzes

  • Ständeratssaal
    Legende: Keystone

    Der Entscheid des Ständerats

    Der Mindestumwandlungssatz zur Berechnung der Renten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) wird von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Neurenten sinken dadurch um rund 12 Prozent. Mit 37 zu 7 Stimmen hiess der Ständerat diese Senkung gegen links-grünen Widerstand gut. Anders als der Bundesrat will der Ständerat als Ausgleich neue AHV-Renten für Einzelpersonen um 70 Franken pro Monat erhöhen. Zur Finanzierung der Mehrkosten werden von Arbeitgebern und -nehmern je 0,15 Lohnprozente zusätzlich erhoben.

  • Nationalratssaal
    Legende: Keystone

    Was ist im Nationalrat zu erwarten?

    Mit einer Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist nicht nur Bundes- und Ständerat, sondern auch die nationalrätliche SGK einverstanden. Die Massnahme ist vor allem auf bürgerlicher Seite unbestritten. Einen knappen Entscheid fällte die Kommission aber zum Vorschlag des Ständerats, im Ausgleich dazu die AHV-Renten für Neurenter um 70 Franken zu erhöhen. Mit nur einer Stimme Unterschied fiel das Votum gegen diese Massnahme aus. Vor allem Männern zwischen 40 und 50 Jahren drohen damit Renteneinbussen. Aufgrund des knappen Kommissionsentscheids ist es aber schwierig, vorauszusagen, wie der Nationalrat darüber befinden wird.

Erhöhung der Mehrwertsteuer

  • Ständeratssaal
    Legende: Keystone

    Der Entscheid des Ständerats

    Entgegen dem Antrag des Bundesrates beschloss der Ständerat, dass der Bund weiterhin 19,55 Prozent der Ausgaben der AHV decken soll. Diese bekommt zudem den vollen Ertrag des Demografieprozents der Mehrwertsteuer. Aufgrund dieser Mehreinnahmen will der Ständerat die Mehrwertsteuer nur um 1 Prozent erhöhen. Der Bundesrat wollte eine Anhebung um 1,5 Prozent. Die Erhöhung macht eine Verfassungsänderung nötig und soll bis 2030 in drei Schritten geschehen.

  • Nationalratssaal
    Legende: Keystone

    Was ist im Nationalrat zu erwarten?

    Die vorberatende Kommission empfiehlt der grossen Kammer, die Mehrwertsteuer – anders als Bundesrat und Ständerat – nur um 0,6 Prozentpunkte anzuheben. Sie schlägt dafür einen Interventionsmechanismus bei der AHV vor: Sobald der AHV-Fonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen unterbreiten.

Umgang mit Hinterlassenenrenten

  • Ständeratssaal
    Legende: Keystone

    Der Entscheid des Ständerats

    Der Bundesrat will Witwenrenten nur noch an Frauen ausrichten, welche beim Tod des Mannes waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben. Davon will der Ständerat nichts wissen. Er will Ansprüche von Witwen nicht einschränken.

  • Nationalratssaal
    Legende: Keystone

    Was ist im Nationalrat zu erwarten?

    Bei den Hinterlassenenrenten folgt die Kommission anders als der Ständerat grundsätzlich dem Bundesrat (mit 17 zu 8 Stimmen). Witwen und Witwer sollen demnach nur dann eine Rente erhalten, wenn sie im Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind unter 18 Jahren oder ein Kind in Ausbildung unter 25 Jahren haben oder ein pflegebedürftiges Kind betreuen. Die Witwen- oder Witwerrente soll auf 60 Prozent der Altersrente sinken, während die Waisenrente auf 50 Prozent der Altersrente angehoben wird.

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