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Adoption für gleichgeschlechtliche Paare
Aus Tagesschau vom 08.03.2016.
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Session Klares Ja zur Stiefkind-Adoption durch Homosexuelle

Die Stiefkind-Adoption soll künftig nicht nur für Eheleute, sondern auch für eingetragene Partnerschaften und im Konkubinat möglich sein. Der Ständerat will das Familienrecht den Realitäten anpassen. Dass das Kindeswohl im Zentrum stehen muss, betonen Befürworter und Kritiker der Vorlage.

Es geht nicht darum, adoptionswilligen Eltern zu einem Kind zu verhelfen, sondern dass das Kind mit Eltern aufwachsen kann. Diese Haltung im Interesse des verstärkten Kindeswohls überwog im Ständerat die Bedenken konservativer Kreise, das Adoptionsrecht den neuen Realitäten anzupassen.

So soll es nach dem Willen der kleinen Kammer möglich werden, dass künftig auch Paare in eingetragener Partnerschaft wie auch Konkubinatspaare leibliche Kinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren können.

Der Entscheid fiel mit 32 gegen 7 Stimmen überraschend deutlich aus. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

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Beat Rieder fürchtet Einführung von «gemeinschaftlicher Adoption»
Aus News-Clip vom 08.03.2016.
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Gegner sprechen von Salamitaktik

Gegen die Änderung stellte sich Beat Rieder (CVP/VS). Er zog in Zweifel, dass es tatsächlich um das Kindeswohl gehe, und sprach von Salamitaktik.

Homosexuelle könnten nämlich auf künstlichem Weg – durch Leihmutterschaft – zu einem Kind kommen und dieses dann vom Partner adoptieren lassen. Justizministerin Simonetta Sommaruga erwiderte, Leihmutterschaft sei verboten.

Claude Janiak (SP/BL) legte seine persönliche Betroffenheit bei diesem Thema offen. So lebe er bekanntlich in einer eingetragenen Partnerschaft. Es käme ihm aber nie in den Sinn, den Sohn seines Partners zu adoptieren, habe dieser doch eine Mutter. Falls diese aber sterben würde, möchte er die Gelegenheit zu diesem Schritt haben.

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Claude Janiak: «Was, wenn die Mutter nicht mehr da ist?»
Aus News-Clip vom 08.03.2016.
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Es sei auch eigenartig, dass nur bei der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft die Betreuungsfrage immer so stark betont werde, als ob es in einer heterosexuellen Partnerschaft immer so einfach wäre.

Das Kindeswohl im Zentrum

Janiak erwähnte auch die hohen Auflagen, die an eingetragene Partner bei einer Adoption gestellt würden; etwa die erzieherische Eignung, die wirtschaftliche Lage und die Beweggründe insgesamt.

In der Schweiz gebe es nicht nur Regenbogen-Familien, die faktisch zusammenlebten, stellte Andrea Caroni (FDP/AR) fest. Vielmehr lebten hier auch Regenbogen-Familien, die sich ihre Status im Ausland rechtlich abgesichert hätten. Es sei deshalb fraglich, ob eine Diskriminierung der Schweizerinnen und Schweizer bestehen bleiben soll.

Wir sagen nicht, dass alle gleichgeschlechtlichen Paare das Recht auf eine Adoption haben. Aber wir heben deren absolute Untauglichkeit zur Adoption auf.
Autor: Andrea Caroni Nationalrat, FDP/AR

«Kinder sind keine Luxusgüter, die man erwerben kann», betonte Damian Müller (FDP/LU). Die Vorlage aber sei im Sinne des Kindeswohls. Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren entwickelten sich zudem nicht anders als solche von verschiedengeschlechtlichen Paaren. «Mir ist es lieber, wenn Kinder in geregelten Verhältnissen bei einem gleichgeschlechtlichen Paar aufwachsen, als wenn ihnen die Perspektiven durch eine Fremdplatzierung genommen werden.»

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Sommaruga: «Zweck, einem elternlosen Kind zu Eltern zu verhelfen»
Aus News-Clip vom 08.03.2016.
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Es ist bereits Realität

Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, dass die Hürden für adoptionswillige Personen heute zum Teil nicht mehr ganz zeitgemäss seien. Eine moderate Modernisierung sei deshalb angebracht, ohne Abstriche am Kindeswohl vorzunehmen. Massgebend sei dabei immer der Blickwinkel des Kindes.

«Wenn sie heute die Stiefkind-Adoption für alle ausserhalb der Ehe bestehenden Partnerschaften ablehnen, verhindern sie nicht, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben», gab Sommaruga zu bedenken. Es gehe einzig darum, dass auch diese Kinder die nötige rechtliche Absicherung genössen, falls ihr leiblicher Vater oder ihre leibliche Mutter sterben würden: «Es wäre wohl schwierig zu erklären, warum solche Kinder unterschiedlich behandelt werden sollen.»

Wenn sie heute die Stiefkind-Adoption für alle ausserhalb der Ehe bestehenden Partnerschaften ablehnen, verhindern sie nicht, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben.
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

Adoptionsrechte für Homosexuelle - Länderüberblick

Stiefkind-Adoption Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Island, Israel, Kanada, Malta, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien
Gemeinsame Adoption eines fremden Kindes
Andorra, Argentinien, Australien (4/8 Bundesstaaten), Belgien, Brasilien, Dänemark, Finnland (ab März 2017), Frankreich, Grossbritannien, Irland, Island, Kanada, Kolumbien, Luxemburg, Malta, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Südafrika, Uruguay, USA (ausgenommen Nebraska und Mississippi)
Automatische Anerkennung der Elternschaft
Belgien, Dänemark, Grossbritannien, Irland, Malta, Niederlande, Spanien

Quelle: International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA),

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