- Der Nationalrat erhöht das Rentenalter für Frauen auf 65. Die Grosse Kammer folgt damit dem Ständerat, und die Erhöhung wird Teil des Reformpakets.
- Frauen über 45 sollen keinen automatischen Anspruch mehr auf Witwenrenten haben.
- Der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt. Darüber sind sich die Räte einig. Die Renten vermindern sich dadurch um 12 Prozent.
- Der Nationalrat lehnt den vom Ständerat beschlossenen monatlichen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Einzelrenten ab. Auch die Anhebung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150 auf 155 Prozent fand keine Mehrheit.
Um die AHV zu entlasten, hat der Nationalrat am Mittwoch einige grundsätzliche Entscheide getroffen: Er erhöht das Rentenalter für Frauen auf 65 und streicht die Witwenrenten zusammen. Kinderrenten für pensionierte Eltern will er abschaffen. Und bei einer Unterdeckung des AHV-Fonds soll das Rentenalter automatisch auf 67 ansteigen.
Beim Referenzrentenalter 65 für Frauen und Männer folgt die Grosse Kammer dem Ständerat. Der Entscheid bringt der AHV im Jahr 2030 rund 1,3 Milliarden Franken ein.
Der Nationalrat beschloss im zweiten Block, dass Frauen über 45 Jahre keinen automatischen Anspruch mehr auf Witwenrenten haben sollen. Demnach bekommen nur noch jene Frauen eine Witwenrente, die minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder oder Kinder in Ausbildung haben.
Höhere Waisen-, aber keine Kinderrenten
Die Witwenrente wird von 80 auf 60 Prozent der Altersrente gekürzt. Im Gegenzug werden die Waisenrenten von 40 auf 50 Prozent erhöht. Nach dem Willen des Nationalrats sollen zudem keine neuen Kinderrenten an Eltern im Pensionsalter bezahlt werden.
Im dritten Block gab vor allem der sogenannte Stabilisierungs-Mechanismus für die AHV zu reden: Die Kommission schlug vor, das Rentenalter in Viermonatsschritten auf bis zu 67 Jahre zu erhöhen, falls die Sozialversicherung in Schieflage gerät.
Höhere Mehrwertsteuer, tieferer BVG-Satz
Darauf ist eine Mehrheit im Nationalrat eingegangen. Die Zweifel, dass diese Stabilisierungsregel in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig wäre, überwogen allerdings. Deshalb wird die Schuldenbremse aus der Rentenreform herausgelöst, um das Gesamtpaket «Altersvorsorge 2020» an der Urne nicht zu gefährden.
Der Nationalrat will die Mehrwertsteuer zudem nur um 0,6 Prozent anheben. Der Bundesrat hatte 1,5 Prozent gefordert, der Ständerat war für 1 Prozent. Der AHV entgehen bei der Nationalratsvariante jährlich 1,4 Mrd. Franken.
BVG-Beiträge schon ab 20 Jahren
Wie erwartet stimmt der Nationalrat wie der Ständerat gegen linken Widerstand der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent zu. Das hat Auswirkungen auf die Pensionskassenrenten: Sie sinken um 12 Prozent. Dass dies ausgeglichen werden muss, war auch bei den Bürgerlichen unbestritten.
Im Nationalrat durchgesetzt hat sich ein Konzept, das FDP und GLP im letzten Moment eingebracht haben. Dieses sieht die Abschaffung des Koordinationsabzugs vor und rechnet nur noch mit zwei statt mit vier verschiedenen Beitragssätzen: Einen für 20- bis 44-jährige Arbeitnehmende und einen für über 45-Jährige.
AHV-Zuschlag von 70 Franken ist passé
Abgelehnt hat der Nationalrat einen Zuschlag der AHV-Renten um 70 Franken. Der Ständerat hatte letzten Herbst beschlossen, auf neuen AHV-Einzelrenten einen Zuschlag von 70 Franken zu gewähren. In der Grossen Kammer war das Anliegen stark umstritten und wurde schliesslich mit 103 zu 91 Stimmen abgelehnt. Auch die Anhebung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150 auf 155 Prozent fand keine Mehrheit.
Am Donnerstag beugt sich die Grosse Kammer erneut über die Vorlage.
Hier eine Übersicht über die laufenden Entscheide. Der Ständerat hatte die Altersvorsorge 2020 vor einem Jahr diskutiert und mehrere Punkte angepasst.