Heute sieht das Schweizer Recht nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht vor. Der Ständerat schlug ursprünglich vor, dass auch Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden. Gegen diese Ausdehnung des Widerrufsrechts sperrte sich eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrats.
«Künstliche Unterscheidung» bleibt bestehen
Schliesslich schwenkte auch der Ständerat auf diese Linie ein. Er kippte im Dezember das Widerrufsrecht für Internetkäufe aus der Vorlage. Dies, obwohl Justizministerin Simonetta Sommaruga gewarnt hatte, dass sich Internet und Telefonie heute nicht mehr trennen liessen, und dass diese «künstliche Unterscheidung» deshalb gar nicht umgesetzt werden könne.
Um nicht das ganze Vorhaben scheitern zu lassen, schickte der Ständerat das Geschäft zur erneuten Beratung an seine Rechtskommission zurück. Diese schlug daraufhin vor, den Konsumentenschutz wenigstens beim Telefonverkauf zu stärken – dies mit einer Teilrevision des Obligationenrechts.
Der Ständerat stimmte dem stark entschlackten Vorschlag nun stillschweigend zu. Auch von Bundespräsidentin Sommaruga kam keine Kritik mehr an der Vorlage – diese sei «zurückgestutzt, aber kohärent». Als Nächstes wird sich der Nationalrat noch einmal mit dem Geschäft befassen.
Anpassung an die Widerrufsfrist in der EU
Die Änderung enthält neben dem Widerrufsrecht für den Telefonhandel einen zweiten Punkt, der in den Räten unbestritten war: Die Widerrufsfrist soll auf 14 Tage verdoppelt werden. Damit würde sie der in der EU geltenden Regelung entsprechen. Die EU macht zwischen Telefon- und Internetkäufen allerdings keinen Unterschied.
Der Gesetzesentwurf regelt zudem, für welche Waren das Widerrufsrecht nicht gelten soll. Dazu gehören Lebensmittel und andere Produkte von geringer Haltbarkeit, beispielsweise Schnittblumen. Ebenfalls nicht davon betroffen sind Pauschalreisen, Autovermietungen oder Finanzdienstleistungen.
Die Vorlage geht auf eine Parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2006 zurück. Der ehemaligen Neuenburger SP-Ständerat Pierre Bonhôte hatte sie eingereicht.