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Schweiz Sondertreffen zur Zuwanderungs-Initiative: Das müssen Sie wissen

Am Nachmittag hat sich der sogenannte Gemischte Ausschuss von Schweiz und EU in Brüssel getroffen, um über die Masseneinwanderungsinitiative zu reden. Wer ist dieser Ausschuss, welche Kompetenzen hat er – und wieso braucht es dieses Treffen?

Was ist der Gemischte Ausschuss?

Der Gemischte Ausschuss ist ein Gremium von Sachverständigen aus der EU-Kommission und der Schweiz. Im Gremium sitzen gleich viele Vertreter der beiden Parteien. In der Regel treffen sich die Delegationen einmal jährlich.

Wieso trifft sich der Gemischte Ausschuss?

Das ausserordentliche Treffen fand auf Wunsch der EU-Kommission statt. Die Kommission will sich über den Stand der Dinge bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative informieren und juristische Bedenken besprechen.

Welche Entscheidungen kann der Gemischte Ausschuss treffen?

Keine. Es geht dabei lediglich um einen Informationsaustausch zwischen den Vertretern der EU und jenen der Schweiz. Der Austausch ist eine Ergänzung zu den Gesprächen, welche die Präsidenten Jean-Claude Juncker und Johann Schneider-Ammann seit rund eineinhalb Jahren führen. Zwar verfügt der Ausschuss über eingeschränkte Gesetzgebungs-Befugnisse, diese unterliegen aber dem Einstimmigkeitsprinzip – damit die Vertragsparteien nicht überstimmt werden können.

Audio
Christa Tobler zur Rolle des gemischten Ausschusses Schweiz-EU
aus SRF 4 News aktuell vom 25.10.2016.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 7 Sekunden.

Wie dringend ist dieses Treffen?

Die Masseneinwanderungsinitiative muss bis zum 9. Februar 2017 umgesetzt sein. Weil diese in gewissen Punkten die Personenfreizügigkeit mit der EU untergräbt oder zumindest einengt, ist eine Einigung mit der EU zwingend nötig. Ansonsten drohen die Bilateralen Verträge zu scheitern. National- und Ständerat sehen den «Inländervorrang light» als Basis für Verhandlungen mit der EU.

Was sieht der «Inländervorrang light» vor?

Beim «Inländervorrang light» müssten offene Stellen zunächst dem Arbeitsamt gemeldet werden, wenn bei der Zuwanderung gewisse Schwellenwerte überschritten wurden. Dadurch hätten inländische Arbeitskräfte einen zeitlichen Vorsprung gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Die EU hingegen fordert aufgrund der Personenfreizügigkeit, dass die Schweiz In- und Ausländer gleich behandelt.

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