- Laut Bundesgericht hat sich der Tatverdacht gegen Ousman Sonko in der Zwischenzeit verdichtet.
- Bei ihrem Urteil gegen den einstigen gambischen Innenminister stützen sich die Richter auf Berichte der UNO-Sonderberichterstatter Juan E. Méndez und Christof Heyns.
- Ousman Sonko werden Folterhandlungen und sexuelle Gewalt vorgeworfen.
Wie aus dem Bundesgerichtsurteil hervorgeht, steht die Befragung der beiden Berichterstatter durch die Bundesanwaltschaft (BA) noch aus. Auch müsse die BA noch die Akten prüfen, die sie im Rechtshilfeverfahren von Gambia erhalten habe.
Wegen des schweren Tatvorwurfs und der internationalen Dimension des Falls geht das Bundesgericht von einem langwierigen Verfahren aus. Anders als zu Beginn der Untersuchung wirft die BA Ousman Sonko unterdessen auch Taten für die Zeit nach dem 1. Januar 2011 vor.
Das zuständige Zwangsmassnahmengericht hat die Untersuchungshaft unterdessen ein drittes Mal – bis am 25. Januar 2018 – verlängert.