- Die Bundesanwaltschaft (BA) übernimmt das Strafverfahren gegen den früheren gambischen Innenminister, der zurzeit in Untersuchungshaft sitzt.
- Es gebe genügend Elemente, die den Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht ausschliessen würden, so die BA. Für solche Fälle sei der Bund zuständig.
- Zuvor lag der Fall bei der Berner Justiz, die eine Untersuchung gegen den Gambier eröffnet hatte.
Ende Januar wurde der als Asylsuchender in die Schweiz eingereiste frühere gambische Innenminister Ousman Sonko in Untersuchungshaft gesetzt. Vorerst für bis zu drei Monate. Die BA will in dieser Zeit vor allem abklären, ob ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinn von Artikel 264a des Strafgesetzbuches zur Last gelegt werden können. Dies teilte die BA mit.
Erst danach will die Bundesanwaltschaft weiter über das Verfahren informieren. Für den Gambier gelte die Unschuldsvermutung, hielt die BA fest.
Zunächst kein Haftgrund
Die Bundesanwaltschaft äusserte sich erstmals auch zu Vorabklärungen zum Fall. Dass sich der Gambier in der Schweiz befand, erfuhr die BA demnach am 29. November 2016. Sie wurde vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) darüber informiert, dass der frühere Minister am 10. November ein Asylgesuch gestellt hatte.
Ein Grund, den Mann in Haft zu nehmen, war laut BA zunächst aber nicht ersichtlich. Die Behörde verwies auf die Verhältnismässigkeit und auf Ergebnisse von Abklärungen.
Vorwurf von Folterungen
Neues ergab sich, als die Berner Justiz am 26. Januar eine Untersuchung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den Ex-Minister eröffnete.
Auslöser dafür war eine Strafanzeige von Trial International. Die in Genf ansässige Nichtregierungsorganisation wirft dem Gambier vor, für Folterungen in dem westafrikanischen Land verantwortlich zu sein. Als Innenminister von 2006 bis 2016 habe er davon mindestens wissen müssen. Der Verdächtigte sei einer der starken Männer im Regime von Yahya Jammeh gewesen, der kürzlich zurücktreten musste und ins Exil ging.
Am 30. Januar ordnete das zuständige Zwangsmassnahmengericht dann Untersuchungshaft für Sonko an, der sich in einer Asylunterkunft im Kanton Bern befand. Trial habe «wertvolle Informationen zusammengetragen», die für das Strafverfahren «von Relevanz» seien, heisst es.