Revidiertes Sozialhilfegesetz
Kanton Bern: Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
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JA
142'757 Stimmen
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NEIN
158'378 Stimmen
Volksvorschlag zum revidierten Sozialhilfegesetz
Kanton Bern: Volksvorschlag zum Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe
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JA
129'336 Stimmen
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NEIN
164'927 Stimmen
Die Gesetzesrevision hätte es der Regierung ermöglicht, den Grundbedarf für alle Sozialhilfebezüger um bis zu acht Prozent unter den Wert zu senken, der in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) vorgesehen ist. Bern stimmte als erster Kanton der Schweiz darüber ab, ob der Grundbedarf um acht Prozent gekürzt werden soll.
Der Volksvorschlag orientierte sich an den SKOS-Richtlinien und sah darüber hinaus eine bessere Unterstützung für über 55-Jährige vor, die nach Verlust ihrer Arbeitsstelle ausgesteuert werden.
Heute geben der Kanton Bern und die Gemeinden pro Jahr rund 272 Millionen Franken für Sozialhilfe aus. Die Vorlage hätte – je nach Ausgestaltung der Anreize – Einsparungen von 8 bis 19 Millionen Franken zur Folge gehabt. Für den Volksvorschlag andererseits wurde mit jährlichen Mehrkosten von 17 bis 28 Millionen Franken gerechnet. Nun wird weder gekürzt noch erhöht – es bleibt beim heutigen Zustand.
Für den bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) ist der Entscheid eine Niederlage, er hatte sich für die Kürzung der Sozialhilfe eingesetzt. Er nehme das Resultat zur Kenntnis, sagt er gegenüber Radio SRF. «Die Gründe werden wir im Detail analysieren.» Er finde es aber gut, dass im Kanton über die Thematik abgestimmt werden konnte.
Wir danken der Mehrheit, dass sie solidarisch ist mit den Ärmsten in der Gesellschaft.
Mit dem Nein zur Senkung der Sozialhilfe bleibt der Kanton Bern bei den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Das sei sehr wichtig, sagt Skos Co-Präsidentin Therese Frösch. «Es ist ein Signal zugunsten des Konsenses zwischen den Kantonen.» Zudem habe die Bevölkerung im Sinne der Bundesverfassung gestimmt, wonach sich die Stärke des Volks am Wohl der Schwächsten messe.
Für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen worden wären, gab es eine Stichfrage. In dieser gaben 50.6 Prozent der Stimmenden dem Volksvorschlag den Vorrang.
Die Revision des bernischen Sozialhilfegesetzes geht auf einen bereits 2013 vom Parlament beschlossene SVP-Vorstoss zurück, der ursprünglich eine Senkung des Grundbedarfs um zehn Prozent verlangte. Auch in anderen Kantonen sind Kürzungsvorstösse hängig oder wurden angenommen.