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Spionage für die Schweiz Was Daniel M. beim Prozess erwartet

Daniel M. wurde Ende April in einem Hotel in Frankfurt am Main verhaftet. Ihm wird in Deutschland Spionage für eine fremde Macht vorgeworfen. Gemeint ist dabei die Schweiz. Seither sitzt der 54-jährige ehemalige Polizist und UBS-Angestellte in Mannheim in Untersuchungshaft.

Am Mittwoch wird er sich vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt verantworten müssen. Die Anklageschrift ist bis zu 50 Seiten dick, wie der Anwalt von Daniel M. in der Schweiz, Valentin Landmann, auf Anfrage bestätigte.

Justizvollzugsanstalt Mannheim.
Legende: Daniel M. sitzt in der Justizvollzugsanstalt Mannheim in Untersuchungshaft. SRF

Schwerer Vorwurf: Maulwurf in der Steuerbehörde

Die Hauptvorwürfe dürften die gleichen sein wie in der eingereichten Anklage: Daniel M. soll persönliche Daten von drei deutschen Steuerfahndern beschafft haben, die den Auftrag hatten, sogenannte Steuer-CDs zu kaufen, um damit deutsche Steuersünder mit Bankkonten in der Schweiz zu überführen.

Schwerwiegender ist der zweite Vorwurf: Der Angeklagte habe den Auftrag gehabt, einen Maulwurf in der Steuerverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu platzieren. Dies bestreitet Daniel M. aber, wie Anwalt Landmann bereits im August gegenüber Radio SRF sagte: «Einen Maulwurf oder eine Quelle in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung gibt es nicht. Jedenfalls hat Daniel M. mit so etwas nichts zu tun.»

Aber genau dies hatte Daniel M. anfänglich selbst behauptet und nachher wieder dementiert. Weshalb, ist bis jetzt unklar. Gespannt sein darf man deshalb, was Daniel M. dazu vor Gericht sagen wird.

Auch der Schweizer Nachrichtendienst dürfte nervös verfolgen, was genau der Angeklagte sagen wird und ob und wie er allenfalls auch die Schweizer Behörden belasten könnte.

Die Anwälte von Daniel M. wollen nichts über ihre Strategie verraten. Verteidiger Valentin Landmann hat bereits bei der Einreichung der Anklage gesagt: «Unser Ziel ist, höchstens eine Verurteilung wegen Spionage im Zusammenhang mit dieser Datenkomplettierung. Ziel auch, einen Freispruch betreffend den angeblichen Maulwurf.»

Nun liegt es an den Richtern am Oberlandesgericht Frankfurt, den Fall zu beurteilen. Das mögliche Strafmass für Daniel M. reicht von Geldbusse bis fünf Jahre Gefängnis.

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