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Komplizierte Bauch-Operationen nur noch in Spezialkliniken
Aus Echo der Zeit vom 27.11.2017. Bild: Keystone
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Spitalliste mit Sprengkraft Grosse Bauchoperationen nur noch in grossen Spitälern

Sie sind lukrativ und bringen Ansehen, sind aber bald nur noch wenigen Standorten vorbehalten. Jetzt gibts die Liste.

  • Welches Spital darf künftig Speiseröhren, Bauchspeicheldrüsen und Teile der Leber entfernen oder Eingriffe am Enddarm vornehmen? Das Beschlussorgan für hochspezialisierte Medizin legt die Spitalliste für fünf Leistungen aus der Bauch-Chirurgie vor.
  • Es empfiehlt, diese komplexen Operationen künftig nur noch an wenigen grossen Standorten durchzuführen.
  • Kleine und mittlere Spitäler befürchten, leer auszugehen und deutlich weniger zu verdienen. Für ihre Chirurgen würde zudem die Arbeit weniger attraktiv, kritisieren sie.

Wer entscheidet?

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Die kantonalen Gesundheitsdirektoren haben die Planung der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Es bestimmt die Bereiche der hochspezialisierten Medizin, die konzentriert werden müssen und entscheidet, welche Spitäler welche Leistungen erbringen dürfen. Seine Zuteilungsentscheide haben rechtsverbindlichen Charakter.

Zu den Verliererinnen gehört das Universitätsspital Basel. Es soll künftig keine Speiseröhren mehr entfernen dürfen, weil es diesen Eingriff zu selten durchführt. Zehn Operationen im Jahr haben die kantonalen Gesundheitsdirektoren als Minimum für komplizierte Eingriffe definiert. Denn dabei brauche es grosse Erfahrung, die nur bei regelmässiger Durchführung erlangt werden könne, hatten sie argumentiert.

Diesem Grundsatz stimmt Werner Kübler, Direktor des Universitätsspitals Basel, zwar zu. Doch sein Spital hätte Pech beim Timing gehabt: «Es ist lediglich bedauerlich, dass wir in der Bemessungszeit auf zu wenige Fälle kamen. Nachdem wir vor einem Jahr aber eine Kooperation mit dem Kantonsspital Basel-Land eingegangen sind, dürften wir dieses Jahr aller Voraussicht nach die Fallzahlen erreichen.»

Die Regulierung geht aktuell ganz eindeutig in Richtung Schwächung der Regionalspitäler.
Autor: Fortunat von Planta Präsident der Zentralschweizer Spitäler und Direktor des Kantonsspitals Uri

Grundsätzlichere Kritik übt hingegen der Präsident der Zentralschweizer Spitäler, Fortunat von Planta. «Die Regulierung geht aktuell ganz eindeuting in Richtung Schwächung der Regionalspitäler.» Wenn diese Spitäler kaum mehr komplexe Operationen durchführen könnten, könnten sie ihre Arbeit am Patienten auch nicht mehr zu dessen «vollster Zufriedenheit» durchführen.

Wir sind klar der Meinung, dass Operationen am Enddarm nicht zur hochspezialisierten Medizin gehören.
Autor: Markus Hauser Direktor des Kantonsspitals Glarus

Auch Markus Hauser ist nicht zufrieden. Zwar befürwortet der Direktor des Kantonsspitals Glarus im Grundsatz die Zentralisierung der hochspezialisierten Medizin, nur bemängelt er die Einteilung. Sein Spital dürfte laut der Liste keine Operationen am Enddarm mehr durchführen. «Wir sind klar der Meinung, dass das nicht zur hochspezialisierten Medizin gehört. Für einen Leistungsauftrag im tiefen Rektum werden wir bis zum Schluss kämpfen.»

Eine Frage der Definition

Rolf Widmer ist als Präsident des Beschlussorgans der hochspezialisierten Medizin mitverantwortlich für die Spitalliste zur Bauch-Chirurgie. Gleichzeitig ist Widmer auch Gesundheitsdirektor des Kantons Glarus und hat Verständnis für die Verlierer. Das Kantonsspital Glarus sei ein Grundversorgungsspital und habe bei der hochspezialisierten Medizin nichts zu suchen.

«Man kann sich fragen, operiert man Sachen, die zur hochspezialisierten Medizin gehören, oder ist es vielleicht die falsche Definition von hochspezialisierter Medizin, wenn es auch die Grundversorgungsspitäler betrifft.»

Definitive Liste erst nach Vernehmlassung

Die Spitäler haben nun Zeit, Stellung zu nehmen. Danach gehen die zuständigen Gremien nochmals über die Bücher. Erst dann wird die definitive Version der Spitalliste für komplizierte Bauchoperationen veröffentlicht. Und gegen die können die Spitäler Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht führen.

Es hat sich bereits in früheren Fällen mit Beschwerden befasst, etwa mit jener des Kantonsspitals Glarus, das nur dank des Gerichtsentscheids Operationen am Enddarm durchführen kann.

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