- Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) beantragt seinem Rat, die sogenannte Begrenzungs-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
- Der Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen.
- Der Nationalrat wird sich in der Herbstsession mit der Volksinitiative befassen.
Kommissionspräsident Kurt Fluri (FDP/SO) sagte vor den Medien in Bern, die Argumente der Gegner und Befürworter entsprächen jenen, die bei der Masseneinwanderungs-Initiative vorgebracht worden seien.
Die Befürworter argumentierten, die Zuwanderung sei zu hoch. Die Schweiz sollte diese eigenständig steuern. Die Gegner sähen die bilateralen Verträge mit der EU in Gefahr und wollten Arbeitsplätze erhalten.
Auch der Bundesrat lehnt die Initiative «für eine massvolle Zuwanderung» ab. Bei einem Ja hätte er ein Jahr Zeit, um mit der EU die Beendigung der Personenfreizügigkeit auszuhandeln. Gelingt das nicht, müsste er das Abkommen einseitig kündigen. Justizministerin Karin Keller-Sutter spricht in diesem Zusammenhang von einem «Schweizer Brexit».
Inländische Arbeitskräfte anders unterstützen
Eine einseitige Kündigung entspräche einem ungeordneten Austritt aus dem bilateralen Weg, sagte sie im Juni bei der Präsentation der bundesrätlichen Botschaft. Wegen der «Guillotine-Klausel» fielen alle anderen sechs Abkommen der Bilateralen I weg.
Der Bundesrat lehnt die Initiative zwar ohne Gegenvorschlag ab, verweist in seiner Botschaft aber auf die zusätzlichen Massnahmen, die er beschlossen hat, um inländische Arbeitskräfte zu unterstützen. Dazu gehört die Überbrückungsrente für ausgesteuerte Personen über 60 Jahre.