Mit der «No Billag»-Initiative scheitert schon das fünfte Volksbegehren, das dem angeblichen «Staatssender» den Stecker ziehen wollte. Eng wurde es für die SRG an der Urne aber erst einmal.
Am 14. Juni 2015 stimmte das Volk dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zu: mit äusserst knappen 50,1 Prozent Ja-Stimmen und nur dank den Stimmen aus der französischen Schweiz. Obwohl es bei der Vorlage um tiefere Empfangsgebühren und eine Haushaltsabgabe ging, wurde das Referendum zu einem Plebiszit über den Service public und die Programmgestaltung.
Vorstösse allesamt chancenlos
Kommentatoren nannten das Ergebnis eine «Ohrfeige» für die SRG. Der damalige Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument sprach von einem «Traumresultat». So nah an einem Sieg waren SRG-Kritiker tatsächlich noch nie.
Volksinitiativen, die den gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehsendern den Geldhahn zudrehen wollten, hatten sich in der Vergangenheit allesamt als Rohrkrepierer erwiesen. 1982 kam eine vom Landesring der Unabhängigen (LdU) gestartete Initiative «Freiheit und Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen» nicht zustande, weil sie zu wenig Unterschriften auf sich vereinigte.
Dauerthema: «Linkslastigkeit» der SRG
1994 scheiterte die «Trumpf-Buur-Initiative» für eine Abschaffung der SRG-Gebühren schon im Sammelstadium. Benannt war sie nach der Inserateplattform einer rechtsbürgerlichen Vereinigung, die wie die Schweizerische Radio- und Fernsehvereinigung («Hofer-Club») gegen den «Links-Trend» bei Radio und Fernsehen zu Felde zog.
Zwei weitere Volksbegehren mit demselben Ziel wurden 2011 und 2013 lanciert. Auch hier mussten die Initianten vorzeitig aufgeben. Für das jüngste Projekt brachte die Organisation «Solidarische Schweiz» (SOS) nicht einmal 10'000 Unterschriften zusammen.
Ebenfalls kein Erfolg war der Petition «Radio- und Fernsehgebühren: 200 Franken sind genug» beschieden. Obwohl von 140'000 Personen unterzeichnet, wurde die «Gebührenmonster»-Petition 2011 vom Parlament abgelehnt.
Prügelknabe Fernsehen
Anders als das im Volk beliebte Radio war es stets das Fernsehen, das am meisten Ärger auf sich zog. So wurde der «Television» schon vor der Aufnahme des regulären Sendebetriebs vor 60 Jahren eine Zerstörung des Familienlebens, die Heranzüchtung moderner Analphabeten und Gesundheitsschäden angekreidet.
Zweimal – 1957 und 1967 – verwarf das Stimmvolk einen Radio- und Fernsehartikel in der Bundesverfassung. Erst 1984 erhielten die elektronischen Medien eine Verfassungsgrundlage. Damit wurde die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen Sache des Bundes.
Nachdem der damalige Radio-Pirat Roger Schawinski begonnen hatte, vom italienischen Pizzo Groppero aus in die Schwiez zu senden, bröckelte Anfang der 1980er Jahre auch das SRG-Monopol. Private, werbefinanzierte Sender wurden zunächst im Rahmen der Rundfunkversuchs-Verordnung (1983) und später mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (1992) zugelassen.