Ausgangslage
Der Kanton Obwalden hat ein Finanzproblem: Durch die Tiefsteuerstrategie wurde der Kanton im Nationalen Finanzausgleich vom Nehmer- zum Geberkanton. Nicht zuletzt darum klafft in der Staatskasse ein jährliches Loch von 40 Millionen Franken. Ein Sanierungspaket mit Steuererhöhungen und Sparmassnahmen hat die Bevölkerung im Herbst 2018 abgelehnt. Jetzt will die Regierung das strukturelle Defizit häppchenweise bekämpfen. Ein erster Schritt dazu ist der Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz mit folgenden Massnahmen:
Massnahme 1: Anpassung Abschreibungssätze
Der Kanton besitzt etliche Anlagen wie Gebäude, Strassen, Fahrzeuge oder Software. Der Wert dieser Anlagen ist in der Buchhaltung des Kantons ausgewiesen. Der Anlagenwert sinkt mit der Nutzungsdauer. Diese Wertverminderung wird buchhalterisch in Form von Abschreibungssätzen abgebildet.
Die heutigen Abschreibungssätze sind aus der Sicht der Obwaldner Regierung jedoch zu hoch und entsprechen nicht der realen Nutzungsdauer. Mit der vorliegenden Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes werden die bestehenden Abschreibungssätze reduziert und damit besser an die effektive Nutzungsdauer der Anlagen angepasst. Durch die tieferen Abschreibungssätze wird die Erfolgsrechnung entlastet.
Massnahme 2: Einmalige Abschreibung
Als zusätzliche Massnahme – vorwiegend um die kommenden Budgets zu entlasten – wurden bereits in der Staatsrechnung 2018 einmalig zusätzliche Abschreibungen von insgesamt 78 Millionen Franken vorgenommen. Das heisst beispielsweise, dass die Immobilien auf einen Schlag weniger Wert haben. Dieser tiefere Wert wird lediglich in der Buchhaltung ausgewiesen. Diese Massnahme entlastet die Budgets der kommenden Jahre um jeweils fast 13 Millionen Franken.
Massnahme 3: Aufhebung der Schuldenbremse
Weil für das Budget 2018 die Schuldenbremse nicht eingehalten werden konnte, beschloss der Kantonsrat, diese für ein Jahr auszusetzen. Dies ist ebenfalls Bestandteil des Nachtrags zum Finanzhaushaltsgesetz. Obwohl das Referendum gegen dieses ergriffen wurde, verabschiedete der Kantonsrat im Januar das Budget 2018, welches die Schuldenbremse nicht einhält. Sollte das Volk der Vorlage nicht zustimmen, wäre das Budget nicht rechtskonform. Auswirkungen hätte dies aber keine, der Budgetentscheid des Parlaments ist abschliessend.
Referendum von Privatperson ergriffen
Gegen alle diese Punkte hat der politisch sonst nicht aktive Obwaldner Peter Zwicky rund 120 Unterschriften gesammelt und das Referendum ergriffen. Er findet, die Massnahmen der Regierung seien reine Budgetkosmetik, man müsse innovativere und nachhaltigere Massnahmen finden, um die Staatsfinanzen zu sanieren. Bezüglich des Einmalabschreibers findet Zwicky, die Regierung verschleudere so das Volksvermögen.
Wie kommen die Massnahmen bei den Parteien an?
Das Parlament steht klar hinter der Vorlage, und stimmte dem Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz mit 37 Ja zu 9 Nein bei 7 Enthaltungen zu. Keine Partei unterstützt das Referendum, welches von privater Seite ergriffen wurde.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr