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Frauenrentenalter soll auf 65 erhöht werden
Aus Rendez-vous vom 28.06.2018. Bild: Keystone
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Stabilisierung der AHV Der Bundesrat stellt sein Massnahmenpaket vor

  • Die Finanzierung der AHV ist selbst mittelfristig nicht mehr garantiert. Der Bundesrat stellt sein Massnahmen-Paket vor.
  • In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt.
  • Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert.
  • Die Weiterarbeit nach dem Referenzalter wird mit Anreizen gefördert.
  • Zur Finanzierung soll die Mehrwertsteuer erhöht werden.

Der Ticker ist abgeschlossen

  • 9:14

    Medienkonferenz beendet

    Damit schliesst der Bundesrat die Medienkonferenz ab. Die Vorlage wird nun in die Vernehmlassung geschickt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden Sie weiterhin auf unserer Seite zum Thema informieren.

  • 9:12

    System müsse sich verändern

    Berset betont, dass es nicht nur um die Finanzierung der AHV gehe, sondern darum, das System an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen.

  • 8:57

    Reformen in den nächsten Jahren

    Was für Reformen in den nächsten Jahren und vor allem nach 2030 noch kommen, darüber könne er noch keine Aussage machen, sagt Berset. Es gehe jetzt zuerst darum, nach 20 Jahren mit Niederlagen wiedermal einen Erfolg in diesem Bereich zu feiern. 2030 bis 2040 stelle dann eine neue Herausforderung dar.

  • 8:48

    Schlüssel zum Erfolg

    Berset betont die Bedeutung der AHV für den gesellschaftlichen Erfolg der Schweiz. Sie geniesse in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz und schütze die Menschen im Alter vor Armut. «Die Herausforderung ist gross», so Berset. Die Gesellschaft entwickle sich, deshalb brauche es regelmässig Reformen.

  • 8:46

    Erhöhung der Mehrwertsteuer

    Um die Renten zu finanzieren, ist die AHV auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen, die dafür vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen sowie die Flexibilisierung des Rentenbezugs führen dazu, dass dieser Finanzierungsbedarf der AHV von 53 auf rund 49 Milliarden Franken reduziert wird. Um den restlichen Finanzierungsbedarf zu decken wird vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte zu erhöhen.

  • 8:44

    Flexibilisierung des Rentenbezugs

    Der Zeitpunkt des Rentenbezugs wird flexibilisiert: Zwischen 62 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden.

    Video
    Berset zu weiteren Massnahmen
    Aus News-Clip vom 28.06.2018.
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  • 8:43

    Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen

    Es werden zwei Varianten von Ausgleichsmassnahmen in einem Volumen von 400, respektive 800 Millionen Franken vorgeschlagen. In der ersten Variante werden für Frauen, die wegen verschiedenen Gründen nicht bis 65 arbeiten können, die Bedingungen beim Vorbezug der Altersrente verbessert. Nach der zweiten Variante werden ebenfalls reduzierte Kürzungssätze beim Rentenvorbezug angewendet.

    Video
    Bundesrat Berset erklärt die beiden Varianten
    Aus News-Clip vom 28.06.2018.
    abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.
  • 8:41

    «Referenzalter» als neuer Begriff

    Der Begriff «Rentenalter» soll durch «Referenzalter» ersetzt werden; das ermögliche eine weitreichende Flexibilität nach oben und nach unten. Dieses Referenzalter werde in der AHV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Frauen und Männer auf 65 Jahre festgelegt. Damit soll das Loch in der Kasse teilweise gestopft werden.

  • 8:39

    53 Milliarden

    Der Finanzierungsbedarf zur hundertprozentigen Deckung des Ausgleichsfonds liege bei 53 Milliarden, so der SP-Bundesrat.

  • 8:38

    Nun äussert sich Innenminister Berset

    Die Finanzierung der AHV verschlechtere sich seit 2014 zusehends. Diese Situation werde sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen. Das kumulierte Umlagedefizit entspreche zwischen 2021 und 2030 einem Betrag von 43 Milliarden Franken.

  • 8:32

    Volksabstimmung

    Über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer können das Volk und die Stände abstimmen.

  • 8:32

    Zusatzfinanzierung für die AHV

    Damit der AHV-Fonds bis zum Jahr 2030 auf rund 100 Prozent einer Jahresausgabe gehalten werden kann, ist eine Zusatzfinanzierung für die AHV notwendig: Neben der Erhöhung des Referenzalters der Frauen soll die Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte erhöht werden.

  • 8:32

    Stabilisierung der AHV bis 2030

    Der Bundesrat schlägt die folgenden Massnahmen vor:

    • In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt.
    • Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert.
    • Die Weiterarbeit nach dem Referenzalter wird mit Anreizen gefördert.
  • 8:28

    Der Liveticker startet

    Herzlich willkommen zu unserem Liveticker zur Medienkonferenz des Bundesrates. Bundespräsident Alain Berset will darüber informieren, wie er die AHV stabilisieren will. Danach soll die Vernehmlassung eröffnet werden.

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