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Ein Vorschlag, der zu Reden gibt
Aus Tagesschau vom 28.06.2018.
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Stabilisierung der AHV Höhere Mehrwertsteuern und höheres Rentenalter für Frauen

Ausgangslage: Die Finanzen der AHV sind in Schieflage. Nachdem die Reform der Altersvorsorge an der Urne gescheitert ist, nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf. Nötig sind 53 Milliarden Franken, wenn der AHV-Fonds auch 2030 noch eine volle Jahresausgabe enthalten soll.

Frauenrentenalter: Die Erhöhung des Frauenrentenalters war mit verantwortlich für das Scheitern der Altersvorsorge-Reform im September 2017. Das Frauenrentenalter 65 ist schon 2004 an der Urne gescheitert. Um den Schritt diesmal mehrheitsfähig zu machen, schlägt der Bundesrat Ausgleichsmassnahmen vor. Er schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung.

Variante 1: Dieser Weg sieht vor, dass Frauen zu guten Bedingungen vorzeitig in Rente gehen können. Davon sollen grundsätzlich alle profitieren. Bei Frauen mit geringen Einkommen werden aber besonders tiefe Kürzungssätze angewendet. Nach den Plänen des Bundesrats können diese zu den gleichen Bedingungen mit 64 Jahren in Rente gehen wie heute. Der Bundesrat schätzt, dass sich die Kosten dafür im Jahr 2030 auf rund 400 Millionen Franken belaufen werden.

Variante 2: Die zweite Variante sieht ebenfalls reduzierte Kürzungssätze bei frühzeitigem Rentenbezug vor. Zusätzlich sollen die Renten jener Frauen erhöht werden, die bis 65 Jahre oder länger arbeiten. Davon sollen ebenfalls in erster Linie Frauen mit tieferen Einkommen profitieren. Die Kosten der zweiten Variante belaufen sich auf rund 800 Millionen Franken.

Referenzalter: Die weiteren Reformschritte, die der Bundesrat vorschlägt, lehnen sich an die gescheiterte Reform der Altersvorsorge an. 65 gilt neu als Referenzalter. Die Rente kann flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Einkommen bis 1400 Franken, die nach 65 Jahren erzielt werden, sind nicht beitragspflichtig.

Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer soll um 1,5 Prozentpunkte angehoben werden. Der Normalsatz würde damit bei 9,2 Prozent liegen. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs soll lediglich von 2,5 auf 3 Prozent steigen. Das bringt der AHV zwischen 2021 und 2030 zusätzlich rund 49 Milliarden Franken ein.

Enger Zeitplan: Angesichts der finanziellen Lage der AHV hält der Bundesrat die Reform für dringlich. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Oktober 2018. Im Frühjahr 2019 will die Regierung ihre Vorschläge dem Parlament vorlegen. Über den Bundesbeschluss zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer können das Volk und die Stände abstimmen. 2021 soll die Reform in Kraft gesetzt werden.

Steuervorlage 17: Dieser Zeitplan erlaubt dem Bundesrat, seine Pläne mit der Steuervorlage 17 abzustimmen. Der Ständerat hat in der Sommersession beschlossen, der AHV als sozialen Ausgleich für die Unternehmenssteuerreform rund 2,1 Milliarden Franken zukommen zu lassen. Finanziert werden soll der Beitrag aus Lohnprozenten und aus der Bundeskasse.

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