- Wer ins Ausland auswandert, darf weiterhin Mitglied der Sterbehilfe-Organisation Exit bleiben.
- An ihrer Generalversammlung lehnten die Exit-Mitglieder eine dem entgegengesetzte Statutenänderung ab.
- Die Statutenänderung hätte vorgesehen, dass die Mitgliedschaft bei einem Wegzug ins Ausland automatisch erlischt.
Von den über 140'000 Mitgliedern gingen 8259 Stimmbogen ein, wie Exit nach der Versammlung am Dienstag mitteilte. Den neuen Statuten ging ein zwei Jahre dauerndes Verfahren voraus. In der Statutenrevision hatte der Vorstand zunächst vorgeschlagen, dass nur noch Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz Mitglieder sein und damit die Dienste von Exit in Anspruch nehmen können.
Grund für den Antrag war der grosse Aufwand für Freitodbegleitungen von im Ausland lebenden Menschen. Darunter fallen gemäss Exit etwa die oft komplizierte Anreise, Abklärungen vor Ort oder Arztzeugnisse aus dem Ausland.
2020: 10 Menschen aus dem Ausland in Freitod begleitet
Schon in der Vernehmlassung äusserten sich zwei Drittel der Antwortenden ablehnend zu dieser Änderung. Aufgrund des negativen Echos liess der Vorstand seinen Vorschlag fallen und behielt die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft unverändert bei.
Gemäss den Statuten können Menschen ab 18 Jahren mit Schweizer Bürgerrecht sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz Exit beitreten. 2020 begleitete die Organisation zehn Mitglieder aus dem Ausland in den Freitod. Nach eigenen Angaben sind das ein Prozent der insgesamt 913 Freitodbegleitungen im vergangenen Jahr.