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Beihilfe zum Suizid: Bundesgericht spricht Arzt frei
Aus Tagesschau vom 13.03.2024.
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Sterbehilfe Wie fühlt es sich an, jemanden in den Tod zu begleiten?

Alois Carnier arbeitet seit drei Jahren als Begleitperson bei Exit. Im Gespräch erzählt er, wie es sich anfühlt, eine sterbewillige Person bei der Umsetzung dieses Wunsches zu unterstützen, wie er den Angehörigen hilft und warum er regelmässig Anfragen ablehnen muss.

Alois Carnier

Exit-Begleitperson, Regionalleiter Freitodbegleitung Ostschweiz

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Der 58-jährige Alois Carnier ist seit März 2021 als Sterbebegleiter bei Exit tätig. Zwei Jahre später – im April 2023 – gab er seinen Beruf als Informatiker auf, um die Regionalleitung Freitodbegleitung Ostschweiz bei Exit zu übernehmen. Carnier hat ausserdem einen Bachelor in klinischer Psychologie.

SRF News: Was hat Sie dazu bewogen, Menschen in den Tod zu begleiten?

Alois Carnier: Für mich war Selbstbestimmung immer schon wichtig. Im Leben und auch im Tod. Als ich dann ein Inserat in der Mitgliederzeitung von Exit sah, dachte ich: Das wäre eine sinnvolle Beschäftigung neben meinem Beruf.

So wird man zur Begleitperson

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Alois Carnier erklärt: «Die wichtigste Voraussetzung, um sich als Begleitperson zu engagieren, ist eine gefestigte Persönlichkeit und Lebenserfahrung.» Ausserdem dürfe man nicht von der Entschädigung für die Sterbebegleitung abhängig sein.

Das hat rechtliche Gründe: Man darf jemanden nicht aus «selbstsüchtigen Beweggründen» beim Suizid begleiten, das wäre strafbar.

Alter und der Beruf seien laut Carnier weniger wichtig. Viele Begleiter und Begleiterinnen seien pensioniert und hätten früher im Gesundheitswesen gearbeitet. Insgesamt sei es aber ein «buntes Grüppchen».

Bewirbt man sich als Begleitperson, durchläuft man eine einjährige Ausbildung. Im Anschluss findet ein Assessment an der Uni Basel statt, bei dem auch diskutiert wird, wie die Begleiter persönlich damit umgehen, Menschen beim Suizid zu assistieren. Die Ausbildung wird jährlich durchgeführt. Exit beschäftigt rund 60 Begleitpersonen in der Deutschschweiz und im Tessin.

Wie fühlt es sich an, jemandem das Sterbemedikament zu reichen?

Das ist für mich ein sehr ehrfürchtiger Moment, in dem ich auch den Mut dieser Person bewundere, die eigentlich immer ohne zu zögern das Getränk einnimmt. Das ist aber auch konsequent: Am Tag selbst frage ich beim Hereinkommen, ob es wirklich der richtige Zeitpunkt ist, heute zu sterben. Ich umschreibe es dabei nicht, sondern nenne es beim Wort. Auch danach wird das Exit-Mitglied noch zwei- oder dreimal gefragt, ob er oder sie wirklich sterben möchte. Insgesamt ist klar: Die sterbewillige Person gibt das Tempo vor.

Ein Glas Wasser mit Medikament daneben.
Legende: Ansicht des Sterbezimmers der Sterbehilfeorganisation Dignitas. KEYSTONE/ Gaetan Bally

Wie ist die Stimmung im Raum, wenn jemand kurz davor ist, sich selbst das Leben zu nehmen?

Ganz unterschiedlich. Es kann sehr still sein, aber auch ausgelassen. Da die Angehörigen meist in den ganzen Prozess involviert waren, können sie einen Teil der Trauerarbeit schon vorher leisten. Trotzdem: Es werden natürlich auch Tränen vergossen. Das ist in dem Moment alles normal. Meine Aufgabe als Begleiter ist es, den Lead zu haben und mich so weit zurückzunehmen, dass der Raum da ist für die Angehörigen und dass auf keinen Fall Druck entsteht.

Es kann schon sein, dass ich sage: Das ist für mich kein Grund zum Sterben.

Nach dem Tod muss die Polizei gerufen werden. Ist das nicht ein Schock für die Angehörigen?

Tatsächlich gilt der assistierte Suizid als «aussergewöhnlicher Todesfall». Deshalb müssen wir die Nummer 117 anrufen. Das erklären wir aber allen Beteiligten vorher, es ist also keine Überraschung. Die Behörden gehen sehr rücksichtsvoll vor. Die Angehörigen verlassen bei der Inspektion das Zimmer und werden höchstens noch gefragt, ob sie gesehen haben, wie ihre Angehörige das Sterbemedikament selbstständig getrunken hat.

Gab es auch schon Fälle, in denen Sie nicht bereit waren, jemanden beim Suizid zu unterstützen?

Ja, ich mache fast mehr Absagen als Zusagen. Das liegt an meiner Rolle als Regionalleiter. Da bin ich für die Mitglieder mit psychiatrischen Hauptdiagnosen zuständig. Hier ist Unterstützung durch Exit nicht immer möglich. Auch bei körperlichen Leiden können wir zum Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung nicht erfüllt sind. Bei psychischen Erkrankungen sind die Hürden höher, es braucht zwei unabhängige psychiatrische Gutachten. Der Sterbewunsch darf nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise sein. Dann muss ich sagen: Das ist kein Grund zum Sterben. Dann schauen wir, welche anderen Optionen es gibt. Zum Beispiel die Vermittlung einer Krisen­interventions­stelle.

Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe

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Erwachsene: Dargebotene Hand/Sorgentelefon

  • Telefon (rund um die Uhr): 143
  • Mail und Chat: www.143.ch

Kinder und Jugendliche: Pro Juventute

  • Telefon (rund um die Uhr) und SMS: 147
  • Mail und Chat: www.147.ch

Weitere Informationen

Und wie sieht es bei einer gesunden 84-Jährigen aus?

Grundsätzlich begleiten wir bei Exit niemanden ohne Gebrechen. Aber «gesund» ist nichts Absolutes. Was subjektiv unerträgliche Beschwerden sind, ist individuell. Da spielen auch Schmerzen, Hör- oder Sehprobleme eine Rolle. Um dieses subjektive Empfinden zu erkennen, führe ich mindestens ein Gespräch mit den Sterbewilligen, um mir ein Bild zu machen. Wenn es für mich nachvollziehbar ist, dann begleite ich sie.

Das Gespräch führte Jessica Bamford.

Audio
Regelungen zu Sterbehilfe: Ethiker fordert Anpassungen
aus Echo der Zeit vom 18.03.2024. Bild: IMAGO/Detlef Heese
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 8 Sekunden.

Echo der Zeit, 18.03.2024, 18 Uhr ; 

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