- Ein gutes Jahr nach dem Volks-Nein liegt der neue Vorschlag zur Reform der Firmensteuern vor, welche die Attraktivität der Schweiz sichern soll.
- Der Bundesrat hat auf Kritik reagiert: Die Kantone sollen fast eine Milliarde Franken mehr aus der direkten Bundessteuer bekommen als bisher.
- Die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer ist vom Tisch, und Dividenden müssen mindestens zu 70 Prozent besteuert werden.
- Als familienpolitisches Zückerchen sind neu die Kinderzulagen Teil des Pakets: Der Mindestbetrag soll um 30 Franken erhöht werden.
Die Schweiz muss bis 2019 bestimmte Steuerprivilegien für internationale Unternehmen mit Steuersitz in der Schweiz abgeschafft haben. Denn die Regelungen für kantonale Statusgesellschaften werden nicht mehr akzeptiert. Um die Abwanderung von Firmen und damit Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu vermeiden, sind Massnahmen im Rahmen der Steuervorlage 17 vorgesehen.
Nach der Reform wird die Schweiz im Durchschnitt bei etwa 18 Prozent liegen.
Die Schweiz befinde sich in einem internationalen Umfeld, in dem Steuern laufend gesenkt würden, stellte Finanzminister Ueli Maurer fest. Als Beispiel nannte er die USA, welche von 35 auf 21 Prozent zurückgehen. Dazu China, das bereits von 33 auf 25 Prozent gesenkt hat oder das Vereinigte Königreich mit neu 17 Prozent (EU-Durchschnitt: 21 Prozent).
Nach der Reform werde die Schweiz im Durchschnitt bei etwa 18 Prozent liegen, sagte Maurer und betonte: «Wir müssen bei den Steuern günstig sein, wir sind aber nicht unendlich günstig.» Die Schweiz brauche aber ein steuerliches Umfeld, dass für Unternehmen attraktiv bleibe. Gerade die Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung seien für den Standort ausserordentlich wichtig, sagte er mit Blick auf die stark gewachsenen Erträge aus Verrechnungssteuer beziehungsweise die Dividendenerträge der Firmen.
Geplant ist die obligatorische Einführung einer Patentbox für alle Kantone. Diese können zudem fakultativ zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben gewähren. Eine verbindliche Entlastungsbegrenzung soll dafür sorgen, dass Unternehmen immer mindestens 30 Prozent des steuerbaren Gewinns vor Anwendung der Massnahmen versteuern müssen.
Zugleich sollen Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen beim Bund künftig zu 70 Prozent, in den Kantonen zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. Weiter sollen die Mindestvorgaben des Bundes für die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken pro Kind erhöht werden. Dies entspricht laut Maurer zusätzlichen 400 Millionen Franken an Einkommen für Familien mit Kindern.
Höhere Entlastung aus der direkten Bundessteuer
Um die Kantone in ihren Plänen zur Umsetzung der Steuervorlage 17 zu unterstützen, wird der Kantonsanteil aus den Einnahmen der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht. Damit erhalten die Kantone zusätzlich rund 990 Millionen Franken pro Jahr.
Aufgrund der höheren Dividendenbesteuerung steigt das Steueraufkommen der Kantone gemäss Bundesrat um weitere 355 Millionen Franken. Die Kantone sind frei, diese Mehreinnahmen für ihre Umsetzungsvorhaben wie Gewinnsteuersenkungen, Patentbox, Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben einzusetzen.
Maurer: «Die neue Vorlage ist ausgewogener»
Die Landesregierung spricht von einem «ausgewogenen Kompromiss». Die Kantone und – im Gegensatz zur Unternehmenssteuerreform III – auch die Städte und Gemeinden unterstützten die Steuervorlage 17 in der vorgeschlagenen Form «weitestgehend». Die neue Vorlage, die das Parlament frühestens in der Herbstsession verabschieden könnte, sei transparent und ausgewogener, sagte Maurer.