Bei der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 lag die Altersgrenze für eine Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen bei 20 Jahren – und das hatte auch 143 Jahre lang Bestand. Erst 1991 sagte das Schweizer Stimmvolk in einem zweiten Anlauf Ja zu einer Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre.
Glarus ist bis heute der einzige Schweizer Kanton, der das Stimmrechtsalter sogar noch weiter gesenkt hat. 2007 nahm die Landsgemeinde dort sehr knapp einen Antrag an, bereits 16-Jährige bei kantonalen Angelegenheiten mitbestimmen zu lassen.
Eine Umfrage des «Zentrums für Demokratie Aarau» bei 16- und 17-jährigen Glarnerinnen und Glarnern hat im Dezember 2020 allerdings ergeben, dass diese gegenüber allen anderen Altersgruppen ein klar unterdurchschnittliches Interesse an kommunaler Politik zeigen – und damit kaum von ihrem Recht Gebrauch machen dürften, bei der Landsgemeinde dabei zu sein.
Sechs andere Kantone haben die Forderung nach dem Stimm- und Wahlrechtsalter 16 in einer Volksabstimmung abgeschmettert: Zürich, Bern, Neuenburg, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Uri. In zahlreichen weiteren Kantonen ist das Anliegen in den Parlamenten gescheitert.
Weltweit eine Seltenheit
In Europa kennen einzig Österreich und Malta auf nationaler Ebene das Wahlrechtsalter 16. Unser Nachbarland hat es bereits 2017 eingeführt, in Malta hat sich das Parlament 2018 für den Einbezug der Jungen bei Wahlen entschieden.
Und auch im Rest der Welt bleibt das Wahlrechtsalter 16 eine Seltenheit. Gemäss einer Zusammenstellung des «Dachverbands Schweizer Jugendparlamente» auf seiner Webseite lassen einzig fünf Länder in Zentral- und Südamerika bereits 16-Jährige an ihren Wahlen teilnehmen: Brasilien, Argentinien, Ecuador, Nicaragua und Kuba.