- Die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» will die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten mit einer Änderung der Bundesverfassung verbieten.
- Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
- In der Schweiz ist das Stopfen seit über 40 Jahren verboten.
Der Bundesrat will kein generelles Einfuhrverbot für Stopfleber und andere Produkte aus der Stopfmast. Dieses wäre kaum mit den internationalen Verträgen und Abkommen der Schweiz vereinbar, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Einfuhrverbote könnten erst dann erlassen werden, wenn mildere Massnahmen, wie etwa Kennzeichnungspflichten, nicht zum Ziel geführt hätten.
Zudem würde die Annahme der Initiative den Konsum von Stopfleber in der Schweiz verunmöglichen und dadurch die Wahlfreiheit der Konsumierenden einschränken.
Rasch umsetzbar
Um dem Anliegen der Initiative Rechnung zu tragen, will der Bundesrat für Produkte aus der Stopfmast eine Deklarationspflicht einführen. So sollen Konsumierende erkennen können, wie das Produkt hergestellt wurde. Die Deklarationspflicht werde der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung tun. In Kraft treten soll diese Mitte 2025.
Die Massnahme würde damit viel rascher umgesetzt, als dass im Falle einer Annahme der Initiative ein Verbot erlassen werden könnte. Die Deklarationspflicht beträfe laut Bundesrat auch andere importierte Produkte. Dabei geht es namentlich um Nahrungsmittel, für deren Herstellung bei Tieren der Schmerz nicht betäubt wird. Das können beispielsweise Froschschenkel sein oder Fleisch von Tieren, die ohne Narkose kastriert wurden.
In der Schweiz ist Stopfen längst verboten
Hinter der Stopfleber-Initiative stehen Tierschutz-Organisationen. Das Begehren will die Einfuhr von Erzeugnissen aus der Stopfmast von Geflügel mit einer Änderung der Bundesverfassung verbieten. Ein Importverbot würde nebst der Stopfleber selbst beispielsweise auch gestopfte Entenbrust (Magret) erfassen oder in Fett gekochtes und so haltbar gemachtes Geflügelfleisch (Confit).
Betroffen wäre auch der Import durch Privatpersonen für den Eigengebrauch. Keine Auswirkungen hat die Initiative dagegen auf die Schweizer Landwirtschaft: Hierzulande ist das Stopfen von Hausgeflügel ohnehin seit mehr als vierzig Jahren verboten.
Wahlfreiheit eingeschränkt
Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, betonte, die Deklarationspflicht für Stopfleber sei viel einfacher umzusetzen als jene bei Pelzen. Die nötigen Informationen seien in aller Regel vorhanden. Hintergrund ist, dass sich der Bundesrat erst im vergangenen Frühjahr selbst mit den Ergebnissen der Pelz-Deklarationspflicht unzufrieden gezeigt hatte.
Mit einem totalen Importverbot würde auch die Wahlfreiheit der Konsumierenden und die Gastronomie eingeschränkt, brachte der Bundesrat weiter als Argument vor. Letztlich gehe es darum, dass Konsumierende erkennen könnten, ob ein Produkt mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurde.