Der Imam wandte sich in einer Freitagspredigt vor drei Jahren an rund 60 Gläubige und rief in einigen Sätzen – auf Arabisch – zu Gewalt auf. Übersetzt waren das Sätze wie: Menschen seien in ihren Häusern zu verbrennen, weil sie sich im Gebet von der Gemeinschaft ferngehalten haben.
Das ging zu weit, sagte die Zürcher Justiz und erhob Anklage gegen den jungen Mann, der als Asylbewerber in die Schweiz eingereist war. Die Zürcher Justiz verurteilte ihn wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit.
Der Imam zog das Urteil ans Bundesgericht weiter – vergeblich. Die Passagen seien nicht aus dem Zusammenhang der gesamten Predigt gerissen worden, entschied das Bundesgericht. Es lehnte die Beschwerde des Imams deutlich ab.
Damit ist die Strafe gegen den Imam rechtskräftig: Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren und wurde des Landes verwiesen.
Von den Verfahren aus der An'Nur-Moschee sind noch nicht alle abgeschlossen. Hängig sind noch welche wegen Dschihad-Reisenden nach Syrien und wegen Attacken auf zwei Glaubensbrüder aus dieser Moschee.
Die Moschee selbst gibt es aber nicht mehr. Im Sommer 2017 ging sie zu, da der Mietvertrag im Winterthurer Industriegebiet nicht mehr verlängert wurde.