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Strassenverkehr Bundesrat will keinen Mindestabstand zwischen Autos und Velos

  • Der Bundesrat fordert von Auto- und Lastwagenfahrern Rücksicht beim Überholen von Velofahrern.
  • Einen seitlichen Mindestabstand will er aber nicht vorschreiben.

Die Rechtsprechung lege sich nicht auf einen konkreten Mindestabstand fest, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE). Zudem sei es schwierig zu kontrollieren, ob der Abstand auch eingehalten werde.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die markierten Mindestbreiten von Radstreifen dafür sensibilisieren, Velofahrern nicht zu nahe zu überholen. Aebischer hatte geltend gemacht, dass einer von zehn Velounfällen geschehe, wenn Fahrzeuge einen Velofahrer oder eine Velofahrerin überholten oder passierten.

Einige Länder, etwa Frankreich und Spanien, hätten im Gesetz einen Mindest-Überholabstand festgeschrieben. Andere Länder prüften solche Gesetzesänderungen. Wer zu nah überholt, wird nach den Angaben von Aebischer gebüsst.

Der Bund überprüft zudem, ob mit bestimmten Elektrofahrzeugen, welche die technischen Anforderungen für Mofas erfüllen, auch für Velos reservierte Flächen benutzt werden dürfen. Gemeint sind damit etwa motorisierte Trottinetts und Stehroller. Die Änderung der Gesetzgebung soll nun in eine Vernehmlassung gegeben werden.

Auf für Fussgänger reservierten Trottoirs und auch auf der Fahrbahn für Autos sollen diese Gefährte aber nicht verkehren dürfen, hält der Bundesrat in der Antwort auf ein Postulat von Thierry Burkart (FDP/AG) weiter fest. Er argumentiert mit der Sicherheit.

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