Die EU-Kommission hat die Gleichwertigkeitsanerkennung für die Schweizer Börse zwar bestätigt, aber nur bis Ende 2018. Der Bundesrat hat am Morgen an einer ausserordentlichen Sitzung über den Entscheid der EU beraten. Am Mittag trat Bundespräsidentin Doris Leuthard vor die Medien.
Deutliche Kritik des Bundesrats
Die Schweiz habe in den letzten Tagen und Wochen auf verschiedenen Ebenen interveniert, sagt Leuthard. «Unsere Position ist klar: Die Schweiz erfüllt die Bedingungen für die Börsenäquivalenz, genauso wie andere Drittstaaten.»
Wir betrachten das als klare Diskrimierung der Schweiz
Auch die Verbindung dieses technischen Dossiers mit der Frage eines institutionellen Rahmenabkommens sei sachfremd und inakzeptabel.
Aus Sicht des Bundesrates gebe es Zweifel an der Rechtmässigkeit des EU-Entscheids. Dieser habe das Ziel, den Finanzplatz zu schwächen. Die Landesregierung wolle den diskriminierenden Beschlüssen der EU Massnahmen entgegensetzen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhöhten.
Abschaffung der Stempelsteuer
Der Bundesrat beschloss laut Leuthard, den Börsen- und Finanzplatz zu stärken. Das Finanzdepartement wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Januar Vorschläge zu unterbreiten. Dabei steht die Abschaffung der Stempelabgabe im Vordergrund.
Die Abschaffung der Stempelsteuer ist im Parlament seit langem ein Thema, zuletzt im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III. Das Vorhaben wurde aber auf Eis gelegt, um die Volksabstimmung darüber nicht zu belasten.
Aus der Umsatzabgabe nimmt der Bund heute rund 1,30 Milliarden Franken ein, aus der Versicherungsabgabe 700 Millionen Franken. Hinzu kommt die Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die über 200 Millionen Franken einbringt. Die Abschaffung aller Stempelabgaben würde demnach ein Loch von gut zwei Milliarden Franken in die Bundeskasse reissen.
Kohäsionsmilliarde wird neu beurteilt
Der Entscheid der EU belaste zudem die bilateralen Beziehungen in wichtigen Dossiers, sagt Leuthard weiter. «Der Bundesrat behält sich vor, die Arbeiten an der Vernehmlassungsvorlage für die zweite Tranche eines Erweiterungsbeitrags an die EU-Oststaaten neu zu beurteilen.»
Die Schweiz sei immer für die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU eingestanden. Das Weiterführen der Verhandlungen für ein institutionelles Rahmenabkommen sei als Ziel für das kommende Jahr festgelegt, obwohl weiterhin grosse Differenzen bestünden.
Mit Blick auf die Bemühungen um ein Rahmenabkommen mahnt sie, die Überwindung der Differenzen setze die gegenseitige Bereitschaft voraus, eine sachliche Diskussion in einem vertrauensvollen Verhältnis zu führen, sagte Leuthard.