Zum Inhalt springen

Streit um Bundesasylzentren Bund verweist die Gegner auf den Rechtsweg

Bis 2019 braucht es Bundeszentren für 5000 Asylsuchende. Der Standortentscheid in der Gemeinde Schwyz ist umstritten.

Schon in zwei Jahren will der Bund 5000 Asylsuchende in eigenen Bundesasylzentren (BAZ) unterbringen und dort die beschleunigten Asylverfahren durchführen. Die Suche nach Standorten drängt also.

Heute hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Zwischenbilanz gezogen. Gegenüber «10vor10» zeigte sich Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des SEM, zuversichtlich: «Wir werden im Verlauf des Jahres 2019 diese beschleunigten Asylverfahren einführen. Wo es noch keinen definitiven Standort gibt, wird man mit Übergangslösungen arbeiten. Die sind auch bereits in Planung.»

Bund will Zentrum in der Gemeinde Schwyz

Schweizweit haben sich Bund, Kantone und Gemeinden bisher auf 14 Standorte geeinigt, verteilt auf sechs Asylregionen. Vier Standorte sind noch offen.

Andreas Barraud
Legende: Andreas Barraud (SVP), Volkswirtschaftsdirektor SZ. SRF

In der Zentralschweiz ist der jüngste Entscheid gefallen: Das Bundesasylzentrum (BAZ) soll nicht auf dem Glaubenberg in Obwalden realisiert werden, sondern auf dem Areal Wintersried in der Gemeinde Schwyz. Das teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.

Dieser Entscheid stösst allerdings auf Kritik. Die Schwyzer Regierung zeigt sich enttäuscht. Sie befürchtet, das Asyl-Ausreisezentrum im Wintersried werde die Entwicklung des Schwyzer Talbodens zwischen Schwyz und Brunnen erschweren. Man werde jetzt die Abklärungen des Bundes studieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, erklärte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud (SVP).

Barbara Büschi.
Legende: Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des SEM. SRF

Kampf bis vor Bundesgericht

Den Ängsten, der Bund könnte die Standorte der BAZ gegen den Willen der Gemeinden durchdrücken, tritt SEM-Vizedirektorin Büschi entschieden entgegen: «Es gelten die demokratischen Rechte, Bürger wie auch Gemeinden und Kantone können Beschwerde erheben.» Beschwerden könnten bis vor Bundesgericht gebracht werden.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel