In der Schweiz darf es nicht zwei Handelsfirmen mit demselben Namen geben. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Handelsregistereintrags – und die TX Group in Rapperswil war einen Tag vor der TX Group in Zürich eingetragen. Gemäss André Schlatter, Rechtsanwalt und Firmenrechts-Experte, würde es schon reichen, wenn der Medienkonzern seinen Namen in «TX Group Medien AG» umändern würde. Dann wäre die Verwechslungsgefahr gebannt und der Namenseintrag folglich rechtsgültig.
Eine Namensänderung aber kommt den Medienkonzern mutmasslich teuer zu stehen. Er besitzt über 50 Marken und weit über 100 Beteiligungen im In- und Ausland und generiert damit fast eine Milliarde Schweizer Franken Umsatz. Muss ein solcher Grosskonzern seinen Namen ändern, verursacht dies Kosten in Millionenhöhe, wobei die indirekten Kosten eines allfälligen Rufschadens noch nicht berücksichtigt sind. Eine aussergerichtliche Einigung wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit kostengünstiger und würde auch weniger Aufmerksamkeit schüren als eine Namensänderung.
Die Sonntagszeitung vor Gericht
Tatsächlich gab die TX Group im Kanton Thurgau klein bei und änderte ihren Namen, nicht aber die TX Group im Kanton St. Gallen. Im Gegenteil: Der Inhaber dieser Rapperswiler TX Group verkaufte seine Firma im Dezember 2020 dem Pensionskassen-Gründer Serge Aerne, über den die TX Group in Zürich zuvor in einem Sonntagszeitungs-Artikel kritisch berichtet hatte. Gegen diesen Artikel ging Aerne mit einer Medienanwältin vor.
Rena Zulauf, die Anwältin von Serge Aerne, hält fest: «Wir haben das Gespräch mit dem Medienkonzern TX Group mehrfach gesucht, bevor wir eine Klage eingereicht haben. Und während den Instruktionsverhandlungen im Januar 2021 haben wir unsere Gesprächsbereitschaft erneuert und damals vor Gericht wurden dann auch wirklich Gespräche vereinbart, doch diese hat uns die Chefredaktion der Sonntagszeitung bis heute verweigert.»
Wir haben das Gespräch mit dem Medienkonzern TX Group mehrfach gesucht, bevor wir eine Klage eingereicht haben.
Die Sonntagszeitung hatte im November 2019 geschrieben, dass eine Strafuntersuchung gegen den PK-Gründer eröffnet worden sei, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt habe. Doch diese bestätigte im November 2019, zum Zeitpunkt der Publikation des Artikels in der Sonntagszeitung vom 3. November 2019, keine Strafuntersuchung gegen den PK-Gründer eröffnet zu haben. Auch wurden gegen Serge Aerne in diesem Zeitraum in keinem anderen Kanton Ermittlungen aufgenommen, wie Recherchen von SRF zeigten. Die TX Group hält gegenüber SRF heute auf Anfrage fest: «Die von Ihnen erwähnte Strafuntersuchung gegen Serge Aerne wurde eröffnet.»
Für Rena Zulauf als Spezialistin für Medienrecht ist dieses Verhalten unverständlich, da es sich bei einer solchen Aussage für die Betroffenen meist um «eine gesellschaftliche Katastrophe» und «ein gesellschaftliches Stigma» handelt, welches kaum mehr wegzubekommen sei. Es zeige einmal mehr: Medienkonzerne spielen in solchen Situationen meist auf Zeit, anstatt den Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen, wie das beispielsweise angelsächsische Medien tun.
Eine aussergerichtliche Einigung als mögliche Lösung
Es liegt also auf der Hand: Der Kauf der Rapperswiler TX Group ist eine Retourkutsche des von der Zürcher TX Group kritisierten PK-Gründers. Gemäss Sachverständigen sei nun das Naheliegendste, dass der Medienkonzern eine aussergerichtliche Einigung mit dem PK-Gründer zu erzielen versuche. Damit wäre die mutmassliche, aber naheliegende Taktik des PK-Gründers aufgegangen: Die TX Group in Zürich müsste wohl oder übel mit ihm über die Meldung in der Sonntagszeitung vom November 2019 sprechen.