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Strompreis steigt um 3 Prozent Durchschnittlicher Haushalt zahlt 32 Franken mehr für Strom

  • Der Schweizer Durchschnittshaushalt zahlt im kommenden Jahr drei Prozent mehr für den Strom.
  • Wie die Elektrizitätskommission berechnete, muss der typische Haushalt pro Kilowattstunde 21.2 Rappen bezahlen, das sind 0.7 Rappen mehr als 2021.
  • Die rund 630 Schweizer Netzbetreiber mussten bis Ende August ihre Stromtarife sowohl ihren Kunden als auch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) bekanntgeben, wie die Regulierungsbehörde mitteilte.
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Archiv: Strompreiserhöhung wegen Energiewende?
aus Rendez-vous vom 03.07.2013. Bild: Keystone
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Gemäss den Elcom-Berechnungen erwartet den typischen Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden (kWh) 2022 eine Stromrechnung von insgesamt 954 Franken. Das sind 32 Franken mehr als im laufenden Jahr.

Die Netzkosten für die Haushalte steigen um 0.3 auf 9.8 Rappen pro kWh. Die Energietarife wuchsen von 7.7 auf 7.9 Rappen pro kWh. Das sind beides Verteuerungen um drei Prozent. Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen nehmen um 12 Prozent auf 0.9 Rappen zu und der Netzzuschlag bleibt unverändert bei 2.3 Rappen/kWh.

Für die kleineren und mittleren Unternehmen steigt der Strompreis um zwei Prozent. Grund sind gewachsene Netzkosten, ein höherer Netzzuschlag und grössere Energiekosten.

Grosse regionale Unterschiede

Nach wie vor variieren die Strompreise unter den Netzbetreibern in der Schweiz erheblich, wie die Elcom feststellt. Gründe sind unterschiedliche Netzkosten und Energietarife.

Die Unterschiede bei den Netzkosten kommen durch landschaftliche Gegebenheiten des Versorgungsgebiets, unterschiedliches Konsumverhalten und Effizienzunterschiede der Netzbetreiber zustande.

Strompreis hat vier Komponenten

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Legende: Keystone / Archiv

Der Strompreis für Endverbraucher setzt sich aus vier Komponenten zusammen.

Netznutzungstarif: Das ist der Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis zum Haus. Bestimmt wird er durch die Kosten für das Netz, also dessen Bau, Unterhalt und Betrieb.

Energietarif: Dieser Tarif ist der Preis für die gelieferte elektrische Energie. Der Netzbetreiber erzeugt diesen Strom entweder in eigenen Kraftwerken oder kauft ihn von Lieferanten ein.

Abgaben an das Gemeinwesen: Diese Komponente beinhaltet kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen etwa Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.

Netzzuschlag: Dieser Zuschlag ist eine Bundesabgabe zur Förderung von erneuerbaren Energien, zur Subventionierung der Grosswasserkraft sowie die ökologische Sanierung der Wasserkraft. Der Bundesrat legt die Höhe der Abgabe jährlich fest. 2022 liegt sie auf der gesetzlich maximal zugelassenen Höhe von 2.3 Rappen je Kilowattstunde. Sie bleibt damit gleich hoch wie 2021.

Differenzen beim Energietarif gibt es wegen Unterschieden beim ökologischen Strommix oder beim unterschiedlichen Anteil der Eigenproduktion. Netzbetreiber mit clever ausgehandelten Bezugsverträgen können den Strom günstiger anbieten als Unternehmen mit viel teurerer Eigenproduktion. Hinzu kommen erhebliche Unterschiede bei den Margen.

Eine wesentliche Rolle spielen auch Steuern und Abgaben an die Gemeinwesen, die landesweit stark variieren.

Wie die Elcom weiter mitteilte, reichten rund zehn Prozent der Netzbetreiber die Daten nicht fristgerecht ein. Für ihre Gebiete lassen sich deshalb die Tarife derzeit nicht abrufen. Die Regulierungsbehörde rechnet aufgrund der geringen Grösse dieser Gebiete nicht mit Änderungen am landesweiten Ergebnis.

SRF 4 News, 08.09.21, 12:00 Uhr ; 

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