Um die Stromversorgung jederzeit zu gewährleisten, hat der Bund unter anderem die Wasserkraftreserve in Kraft gesetzt. Damit sollen Engpässe im Winter abgedeckt werden. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) legt dabei die Gesamtmenge an Strom fest, welche die Energieversorger in den Stauseen zurückhalten sollen.
Dabei kommt es zu einer Auktion. Energieversorger bieten die Menge an Strom und den Preis, zu dem die Reserve verkauft werden soll. Ist bis Ende Winter nur ein Teil der Reserve verwendet worden, darf der Strom wieder frei am Markt verkauft werden.
300 Millionen Franken für die Energieversorger
Im Winter 2022/2023 entschädigte die Elcom die Energieversorger insgesamt mit knapp 300 Millionen Franken. Einen Teil zahlten die Konsumenten und Konsumentinnen über die Strompreise. An diesem Modell gibt es Kritik. Den Energieversorgern werden nicht nur die Kosten erstattet, wie es bei den Pflichtlagern üblich ist. Am Ende flössen ihnen gar Gewinne zu.
Zu einem bestimmten Teil können sie so doppelt verdienen.
Jürg Rohrer, Dozent für erneuerbare Energien an der ZHAW Wädenswil, führt aus: «Das Problem ist, dass diese Wasserkraftreserven zu Entschädigungen führen. Die Energieversorger können zuwarten, bis sie aus dem gespeicherten Wasser effektiv Strom erzeugen. Danach können sie den Storm, sofern er nicht gebraucht wurde, verkaufen und nochmals verdienen. Zu einem bestimmten Teil können sie so doppelt verdienen. Man muss den Kraftwerken aber zugutehalten, dass sie im Winter höhere Strompreise erzielen könnten.»
Energieversorger wehren sich
Der Energieversorger BKW lässt den Vorwurf, mit den Wasserreserven Geld zu verdienen, nicht gelten. Der Mediensprecher der BKW, Tobias Habegger, sagt dazu: «Die BKW würde den Strom am liebsten im Winter verkaufen, dann sind die Preise hoch. Aufgrund der Wasserkraftreserven halten wir ein Teil des Stroms zurück und wir verkaufen ihn dann im Sommer zu tieferen Preisen. Der Bund gibt uns dafür eine sogenannte Vorhalteprämie für die Wasserkraftreserve. Das ist wie eine Versicherungsprämie.»
Das Zürcher Elektrizitätswerk EWZ, das ebenfalls entschädigt wird, will festgehalten haben: «Die Entschädigung ist von der Politik so gewollt. Wir konnten den Strom am Markt absetzen, sobald die Frist abgelaufen ist und die Erlöse dadurch wurden in die Tarife eingerechnet und allfällige Gewinne den Kundinnen und Kunden weitergegeben.»
Die Elcom ihrerseits will zusätzlich zur Auktion eigene Analysen über die Marktwertigkeit des Wassers machen. Sind die Gebote zu hoch, würde nicht zugeschlagen werden. Deshalb habe die Elcom im letzten Winter nicht die Menge an Strom reserviert, die sie eigentlich angestrebt habe.
Aus Sicht von Jürg Rohrer wurde die Reserve zu teuer gekauft. Zudem müsse man den Grundsatz überdenken, ob die Speicherseen nicht zur Gewinnmaximierung, sondern viel mehr zur Versorgungssicherheit eingesetzt werden sollten. Dies käme am Ende allen Stromkonsumentinnen und -konsumenten zugute.