Die Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Juni 2024 über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromversorgungsgesetz). Es kommt zur Abstimmung, da gegen das Gesetz das Referendum ergriffen wurde.
Ziel der Vorlage
Das Stromversorgungsgesetz, der sogenannte Mantelerlass, soll die Grundlagen schaffen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. Zudem wird die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern.
Abstimmungstext
Das ist neu
Die Vorlage umfasst Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom. Der Ausbau der Produktion von Solarstrom soll vor allem auf Gebäuden erfolgen.
In geeigneten Gebieten gäbe es für diejenigen Windkraft- und grossen Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, erleichterte Planungsbedingungen. Auch 16 im Gesetz genannte Wasserkraftwerke würde bei Annahme der Vorlage erleichterte Planungsbedingungen erhalten. Abstimmungen über neue Energieprojekte bleiben in jedem Fall weiterhin möglich.
Drei Argumente dafür
- Das Stromversorgungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen und unabhängigen Stromversorgung.
- Durch die Vorlage kann die Schweiz auch Risiken aufgrund von internationalen Konflikten reduzieren.
- Das Gesetz ist ein konkreter Schritt, um die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren und angestrebte Klimaziele zu erreichen.
Drei Argumente dagegen
- Bei Annahme des Stromversorgungsgesetzes würde das Roden von Wäldern erleichtert und die Verschandlung von Landschaften ermöglicht.
- Die Vorlage schränkt die Souveränität des Volkes und der Kantone, wenn nicht gar der Gemeinden ein.
- Es gibt Alternativen, um die Stromversorgungssicherheit zu garantieren.
Abstimmungsempfehlung
Bundesrat und Parlament empfehlen das Stromversorgungsgesetz zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 177 Mitglieder dafür aus, 19 dagegen. Im Ständerat wurde die Behördenvorlage mit 44 zu 0 angenommen.