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Ausgebürgert – wegen Terrorpropaganda
Aus Rendez-vous vom 08.04.2022. Bild: Keystone
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Sympathisant von Al-Nusra Terrorpropaganda reicht zum Entzug des Bürgerrechts

Ein türkisch-schweizerischer Doppelbürger muss den Schweizer Pass abgeben, urteilt das Bundesgericht.

Der im Tessin wohnhafte junge Mann hat selber keine Terroranschläge verübt oder geplant. Aber der schweizerisch-türkische Doppelbürger hatte an Veranstaltungen Propaganda für die syrische Al-Nusra-Front gemacht. Die Terrorgruppe ist mit Al-Kaida verbunden.

Und er unterstützte zwei Männer, die in den Nahen Osten reisen wollten, um dort an der Seite von islamistischen Gruppen zu kämpfen. Der Tessiner wurde deshalb vom Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Bürgerrechtsentzug ist verhältnismässig

Für Schlagzeilen sorgte sein Fall vor allem, weil auch das Staatssekretariat für Migration aktiv wurde, um ihm das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen – erstmals im Fall eines islamistischen Extremisten. Der Betroffene wehrte sich dagegen, scheiterte aber vor zwei Jahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und jetzt auch vor dem Bundesgericht.

Auch wenn er selber keine terroristische Gewalt ausgeübt habe, sei der Entzug des Bürgerrechts gerechtfertigt und verhältnismässig, urteilten die Lausanner Richter jetzt.

Der Mann habe mit seinem Verhalten den Interessen und dem guten Ruf der Schweiz geschadet. Schliesslich habe er mit der Al-Nusra-Front eine Gruppe unterstützt, die die Sicherheit der Schweiz und der internationalen Gemeinschaft gefährde.

Signal gegen gewalttätigen Extremismus

Ausserdem hält das Bundesgericht fest, dass auch Propaganda, Tätigkeit für islamistische Terrorgruppen und Unterstützung im Hintergrund dazu führen können, dass die Gefahr eines Terroranschlages steigt. Und schliesslich, betont das Bundesgericht, werde der Mann ja nicht staatenlos, sondern behalte seine türkische Staatsbürgerschaft.

Zwar gab es in der Zwischenzeit bereits einen Fall, in dem einer schweizerisch-tunesischen IS-Unterstützerin das Schweizer Bürgerrecht rechtskräftig entzogen wurde. Der jetzige Fall ist aber bedeutsam, weil erstmals auch das höchste Schweizer Gericht diese Massnahme in einem konkreten Fall gutheisst.

Es ist dies eine Massnahme, mit der die Behörden ein Signal gegen gewalttätigen Extremismus setzen wollen.

Rendez-vous, 8.4.2022, 12.30 Uhr

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