- Der Bundesrat will das Tabakproduktegesetz verschärfen und dabei ein nationales Verkaufsverbot an unter 18-jährige Personen einführen.
- E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen werden dem Gesetz für Passivrauchen unterstellt und somit an Orten mit Rauchverbot untersagt.
- Laut der Botschaft zum neuen Tabakproduktegesetz ist zudem die Legalisierung von Snus geplant.
Mit dem neuen Tabakproduktegesetz will der Bundesrat den Jugendschutz verstärken, nachdem das Parlament im ersten Anlauf neuen und weitergehenden Werbebeschränkungen eine Absage erteilt hatte. Die Altersgrenze beträgt derzeit je nach Kanton zwischen 16 und 18 Jahre, wobei drei Kantone keine Alterslimite kennen.
Bei nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten und bei Tabakprodukten zum Erhitzen ist eine gegenüber herkömmlichen Zigaretten differenzierte Reglementierung vorgesehen. Diese Produkte werden dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen unterstellt. Damit wird ihre Verwendung an Orten mit Rauchverbot untersagt.