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Kampf gegen Terrorismus
Aus Tagesschau vom 05.04.2017.
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Tätigkeitsbericht 2016 Wirtschaftsfälle und Terrorismus prägen Arbeit des Bundesanwalts

Dschihadismus war 2016 ein zentrales Thema der Bundesanwaltschaft. In Zukunft will die Behörde härter durchgreifen.

  • Wirtschaftskriminalität, Dschihadismus und der Abschluss langjähriger Verfahren haben im letzten Jahr die Bundesanwaltschaft (BA) beschäftigt.
  • Laut Tätigkeitsbericht 2016 stellte die BA dabei fast doppelt so viele Strafbefehle wie im Vorjahr, eröffnete aber weniger Strafuntersuchungen.

Im letzten Jahr stellte die BA 1094 Strafbefehle aus – gegenüber 580 im Vorjahr. Die Zahl der Strafuntersuchungen ging um 43 auf 190 zurück. 2016 überwies die Behörde 17 Anklagen an das Bundesstrafgericht.

Im Fall des Financiers Dieter Behring schloss das Bundesstrafgericht in Bellinzona letzten September ein beinahe zwölfjähriges Verfahren ab. Es verurteilte Behring wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Als komplex erwiesen sich aus Sicht der BA die Korruptionsverfahren um den brasilianischen Erdölkonzern Petrobras und den malaysischen Staatsfonds 1MDB, die beide noch laufen.

Härters Vorgehen gegen Extremisten

Viele Ressourcen in Anspruch nahm die Terrorismusbekämpfung. Im Frühjahr verurteilte das Bundesstrafgericht drei Iraker unter anderem wegen Beteiligung einer kriminellen Organisation. Die BA hatte ihnen die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags in Europa vorgeworfen.

Der Fall Credit Suisse

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Schweizer Strafverfolger haben sich in den Steuerfall bei der Credit Suisse eingeschaltet. Die BA sei in Kontakt mit niederländischen Behörden, sagte Lauber. Die BA kritisierte zuvor das Vorgehen der Niederlande in Zusammenhang mit Razzien wegen Verdacht auf Steuerbetrug bei der Bank – die Schweiz war nicht in die Aktion einbezogen.

Bundesanwalt Michael Lauber war letztes Jahr auch Teil einer Arbeitsgruppe. Diese erarbeitete im Auftrag des Bundesamtes für Justiz (BJ) einen Gesetzentwurf, mit dem Extremisten und Unterstützer von Terrororganisationen härter angepackt werden sollen. Die maximale Freiheitsstrafe soll von fünf auf zehn Jahren erhöht und eine neue Terrorismusstrafnorm geschaffen werden.

Im September seien die Vorschläge Justizministerin Simonetta Sommaruga präsentiert worden, heisst es im Tätigkeitsbericht. Als nächstes wird das Justizdepartement nun eine Vernehmlassung eröffnen.

Am Projekt beteiligt sind neben Lauber ein Bundesstrafrichter, kantonale Staatsanwälte und Mitglieder der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD).

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