- Der Bund will, dass Tiere möglichst schonend geschlachtet werden. Sie sollen dabei weniger gestresst sein und weniger leiden.
- Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat dazu die Regeln rund ums Schlachten geändert.
- Dabei seien etwa Vorgaben zu Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst worden.
Die neuen Schlachtmethoden treten am 1. Januar in Kraft. Neuerungen gibt es insbesondere bei der Schlachtung von Fischen, Hummern, Langusten oder Krebsen. Die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) sei revidiert worden, teilte das BLV mit, um die Schlachtung für Tiere möglichst schonend durchzuführen und das Tierwohl auch ausserhalb von Schlachtbetrieben zu verbessern.
Dazu seien vorwiegend die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst worden. So gebe es etwa präzisere Vorgaben zur Elektrobetäubung und zur Beurteilung des Betäubungserfolges.
Verbesserungen bei der Gasbetäubung
Die Verordnung enthält mehrere grundlegende Neuerungen. Dazu gehören erstmalig die Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Aquakultur-, sowie Handels- und Gastronomiebetrieben.
Neu ist auch die Regelung der Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Diese in Grossbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolgt laut BLV zurzeit ausschliesslich mit CO₂. Die Revision schaffe die Grundlage dafür, dass künftig auch schonendere Gasgemische eingesetzt werden können.
Für Änderungen, welche in den Schlachtbetrieben bauliche Anpassungen erforderten, ist laut BLV eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen. Eine Übergangsfrist von einem Jahr gelte für die Dokumentationspflicht bei der CO₂-Betäubung von Schweinen.