- Das Bundesverwaltungsgericht erteilt der Stadt Zürich und dem VCS eine Absage hinsichtlich einer Temporeduktion.
- Geplant wäre eine Reduktion von 100 km/h auf 80 km/h in der Nacht auf der A1 zwischen Zürich-Nord und Brüttisellen gewesen.
- Mit diesem Vorhaben wollten die Stadt Zürich und der Verkehrs-Club Schweiz (VCS) die Anwohnerinnen und Anwohner besser vor Lärm schützen.
- Das Gericht urteilt, dass diese Temporeduktion unverhältnismässig sei.
Es ist die meistbefahrene Nationalstrasse der Schweiz: die Autobahn A1 zwischen Zürich-Nord und Brüttisellen. Täglich verkehren dort im Schnitt 150'000 Fahrzeuge. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke beträgt 100 km/h.
Der Stadt Zürich und dem VCS ist das aber zu schnell: Sie wollten eine Reduktion um 20 km/h auf nur noch 80 km/h zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens, um die Lärmbelästigung zu reduzieren.
Hohe Gewichtung der Volkswirtschaft
Das Bundesverwaltungsgericht sieht dies nun anders: Unverhältnismässig sei es, aus Lärmschutzgründen das Tempo auf besagter Strecke zu reduzieren. Es erteilte den Beschwerden der Stadt und des VCS eine Absage.
Stützen tut sich das Gericht dabei auf zwei Gutachten. Deren Ergebnis ist in beiden Fällen, dass die Volkswirtschaft durch die geplante Temporeduktion Schaden nimmt. Denn wer langsamer fährt, braucht länger bis zum Zielort und hat somit eine Reisezeitverlängerung, woraus Mehrkosten entstehen. Im Verhältnis zum Nutzen einer Temporeduktion sei das eben unverhältnismässig. Zudem, argumentiert das Bundesverwaltungsgericht, werde auf dem besagten Streckenabschnitt die Geschwindigkeit voraussichtlich herabgesetzt. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens soll zwischen 5 Uhr und 7 Uhr Tempo 80 gelten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.