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Schweiz Terrorpropaganda-Verbot soll ins Strafgesetzbuch

Vorbereitungshandlungen sowie Propaganda von Terrorismus sollen explizit unter Strafe gestellt werden, findet die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats. Im Interview erläutert SiK-Präsident Hurter die Beweggründe der Kommission zu ihrem Entscheid.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) hat einer parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion Folge geleistet, welche eine allgemeine Terrorismusstrafnorm im Strafgesetzbuch verlangt. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung.

Eine Terror-Strafnorm hatte der Bundesrat bereits 2002 vorgeschlagen, das Parlament lehnte sie damals jedoch ab. Droht also auch diesmal ein Rohrkrepierer? Im Interview mit SRF erläutert SiK-Präsident Thomas Hurter die Beweggründe der Kommissionsmehrheit, gerade jetzt für ein Antiterror-Gesetz einzutreten.

SRF News: Warum braucht es im Strafgesetzbuch einen Terrorismus-Artikel wenn Gewaltverbrechen ohnehin strafbar sind?

Thomas Hurter

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Der Schaffhauser Thomas Hurter ist SVP-Nationalrat und Präsident der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Der frühere Militärpilot und Hauptmann ist u.a. auch Mitglied der Verkehrs- und Fernmeldekommission.

Thomas Hurter: Im Strafgesetzbuch gibt es Lücken bei der Terrorismus-Bekämpfung, etwa, was die Propaganda oder sogenannte Vorbereitungshandlungen angeht. Deshalb hat die Kommission der parlamentarischen Initiative zugestimmt und damit deutlich gemacht, dass man in diesem Bereich Verbesserungen anstreben muss.

In der Schweiz sind Taten wie Volksverhetzung oder Anstiftung zur Gewalt bereits strafbar. Wieso braucht es nun nochmals eine spezielle Strafnorm?

Bei den Diskussionen mit Experten hat man erkannt, dass bei der Propaganda für Terrorismus und den Vorbereitungshandlungen gewisse Gesetzeslücken vorhanden sind. Bereits sind ja verschiedene Gesetzesänderungen unterwegs, so hat man etwa im Nachrichtendienstgesetz ebenfalls bei der Terrorismusbekämpfung angesetzt. Entsprechend muss man die nun von der SiK im Grundsatz unterstützte Terrorismus-Strafnorm im Zusammenhang mit allen anderen Gesetzesänderungen sehen.

Stichwort Nachrichtendienstgesetz: Es gibt den Ermittlern, die Terror verhindern wollen, mehr Macht. Muss man nicht vor allem in diesem Bereich ansetzen, statt im Strafgesetz?

Das ist absolut richtig, doch man muss das Ganze in einem Paket sehen. In den vergangenen Jahren hat sich die Form des Terrorismus verändert, die Schweiz muss sich diesbezüglich anpassen. Erste Anpassungen wurden bereits gemacht, etwa mit dem Nachrichtendienst-Gesetz, mit dem man terroristische Organisationen explizit verbieten kann. Auf der anderen Seite muss aber auch das Strafgesetzbuch mithalten können. Prävention ist die eine Seite, Strafverfolgung braucht es aber auch.

Es braucht beides: Prävention und Strafverfolgung.

Nach den Anschlägen von 9/11 in New York wollte der Bundesrat 2002 einen Terrorismus-Artikel ins Strafgesetz schreiben. Doch das Parlament fand, das geltende Gesetz genüge. Was hat sich denn seither geändert?

Damals hat man erkannt, dass Terrorismus in neuen Formen auftreten kann, etwa, indem Passagierflugzeuge als Waffen benützt werden können. Man muss den Terrorismus und dessen Bekämpfung laufend beobachten und die nötigen gesetzlichen Anpassungen vornehmen. So konnte bisher nur der Bundesrat Terror-Organisationen per Notrecht verbieten, deshalb hat man eine gesetzliche Grundlage dazu im Nachrichtendienst geschaffen. Es geht nun darum, all diese Gesetze und Präventionsmassnahmen zu überprüfen und zu schauen, ob die Schweiz auf dem neusten Stand ist.

Audio
«Im Bereich der Terrorismusbekämpfung gibt es Lücken im Gesetz»
aus SRF 4 News aktuell vom 07.10.2015.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten.

Die SiK schreibt von «einem starken Zeichen», das im Strafgesetzbuch gesetzt werden soll. Geht es also vor allem darum, zu zeigen, man unternehme etwas, auch wenn es eigentlich überflüssig ist?

Es geht vor allem darum, den Druck auf alle involvierten Stellen aufrecht zu erhalten: Auf die Prävention, aber auch, was das Strafgesetz angeht. Damit die Schweiz an vorderster Front den Terrorismus bekämpfen kann.

Das Interview führte Max Akermann.

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