Wer zahlt wofür? Wer versucht, welche Abstimmung oder Wahl zu beeinflussen – und vor allem mit welchen Mitteln? Antworten darauf versprechen die neuen Transparenzregeln. Das Parlament hat sie als Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative formuliert und verpflichtet Parteien und Verbände, ihre Finanzen offenzulegen – einmal jährlich und immer vor Wahlen und Abstimmungen.
Zum Beispiel gibt eine Partei für eine Kampagne mehr als 50'000 Franken aus. Sie muss ihre Einnahmen für die Kampagne offenlegen, zusammen mit den Namen der Spender, sofern sie mehr als 15'000 Franken bezahlt haben.
Diese Angaben soll die Eidgenössische Finanzkontrolle überprüfen. Amtsdirektor Michel Huissoud schlägt nun vor, dies vor den Wahlen 2023 zu beginnen. Probehalber schon im Juni 2023, weil Parteien ihre Einnahmen aus den letzten 12 Monaten vor der Abstimmung oder Wahl offenlegen müssen.
Politische Akteure müssten also ab Juni mit der Buchführung starten. Dafür braucht es aber voraussichtlich Schulungen oder Parteien und Verbände müssen laut Involvierten neue Mitarbeitende einstellen.
Für all das reicht die Zeit bis Juni kaum, das ist Huissoud klar: «Ich könnte mir eine Art freiwillige Übung mit einigen Organisationen oder Komitees vorstellen. Sie könnten freiwillig die Plattform nutzen, damit wir schon vor den Wahlen 2023 einen Pilotversuch hätten.»
Geteiltes Echo aus der Politik
Ganz trivial ist die Umsetzung der neuen Transparenzregeln nicht. Denn Parteien müssen zum Beispiel auch nicht-monetäre Spenden angeben. Wenn also etwa ein Grafiker ein Flugblatt für seine Partei gestaltet. Oder wenn ein Unternehmen einem Komitee Firmenräumlichkeiten gratis zur Verfügung stellt. Über all das müssen Parteien und Verbände künftig Buch führen und in einem elektronischen Register eintragen.
Die entsprechende Software müsse erst noch entwickelt werden, sagt Amtsdirektor Huissoud. Parteien, die freiwillig für einen Probelauf ihre Spenden offenlegen, würden sich schon finden: «Diejenigen, die weniger Geld haben als andere – oder das zumindest glauben – haben sicher ein Interesse, zu zeigen, wie arm sie sind.»
Wir würden einen solchen Testlauf sehr begrüssen. Denn es ist absolut entscheidend, dass die Transparenzregeln dann auch funktionieren.
Die SP wäre jedenfalls dabei, sagt Nationalrätin Nadine Masshardt, Co-Präsidentin der Transparenz-Initiative. «Wir würden einen solchen Testlauf sehr begrüssen. Denn es ist absolut entscheidend, dass die Transparenzregeln dann auch funktionieren.» Schön wäre es, so Masshardt, wenn auch andere freiwillig Einblick in ihre Bücher gewähren würden.
Viele Akteure winken derzeit aber noch ab. Die gesetzliche Grundlage dafür sei schliesslich noch gar nicht in Kraft, heisst es etwa bei der SVP. Auch setze ein freiwilliger Probelauf, noch bevor das Gesetz gilt, die Akteure in unangebrachter Weise unter Druck.
Ich kenne kein Gesetz, bei dem man Probeläufe machen muss, weil man so hilflos ist und nicht weiss, wie man es umsetzen will.
SVP-Nationalrat Gregor Rutz meint dazu: «Ich kenne kein Gesetz, bei dem man Probeläufe machen muss, weil man so hilflos ist und nicht weiss, wie man es umsetzen will. Unter dem Strich gibt es Kosten für die Verwaltung und Verbände und einen Riesenaufwand für die Kandidaten. Da kann ich nur den Kopf schütteln.»
Die Befürworter hingegen argumentieren, die neuen Transparenzregeln würden die Meinungsbildung stärken. Wie das neue System in allen Details funktioniert, dazu läuft derzeit noch die Vernehmlassung. Geht es nach dem Bundesrat, müssten Parteien und Verbände Spenden ab dem 23. Oktober genau erfassen – also ein Jahr vor den Wahlen. Der Direktor der Finanzkontrolle, Michel Huissoud, wird das nur als Zuschauer mitverfolgen: Er ist dann nämlich bereits pensioniert.