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Basler Strafgericht spricht Frau vom Vorwurf des Mietwuchers frei
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 11.11.2021. Bild: Keystone
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Teure Miete für Randständige Fast 1000 Franken für ein Einzelzimmer ist nicht zu viel

Die Basler Staatsanwaltschaft warf einer Vermieterin Mietwucher vor – blitzte vor Gericht aber ab.

Das Basler Strafgericht hat eine 69-jährige vermögende Frau vom Vorwurf des gewerbsmässigen Wuchers freigesprochen. Die Frau hatte in einem Haus in Basel kleine Einzelzimmer für rund 800 Franken im Monat plus 200 Franken Nebenkosten an Randständige vermietet. Aufgrund einer Polizeikontrolle im Haus hatte die Basler Staatsanwaltschaft von den hohen Mieten erfahren und die Hauseigentümerin angeklagt.

Das Gericht befand allerdings, dass der verlangte Mietzins nicht «in krassem Missverhältnis» zu den angebotenen Zimmern stand. Das Haus sei einigermassen unterhalten und gereinigt worden. Zudem hätten die Mieter über Internetanschluss verfügt. Die Richterin sagte weiter, man könne wohl nicht von gewerbsmässigem Wucher sprechen, wenn eine staatliche Stelle wie das Sozialamt den Mietzins bezahle.

Schwierige Mieter

Die Hauseigentümerin, die nach eigenen Angaben rund 25 000 Franken im Monat durch die Bewirtschaftung von Immobilien verdient, erklärte vor Gericht, die Mieten seien angebracht gewesen, da die schwierige Klientel Mehrarbeit verursacht habe. Ihre Liegenschaft sei eher ein Angebot «für betreutes Wohnen» gewesen denn ein Renditeobjekt.

Meine Liegenschaft war ein Angebot für betreutes Wohnen.
Autor: Hauseigentümerin freigesprochen vom Strafgericht

Die Basler Staatsanwaltschaft sah dies freilich anders. Die Frau habe mit ihren Mieten um die 1000 Franken für ein Einzelzimmer die Notsituation der Randständigen ausgenutzt und die Sozialhilfe geschädigt, so der Vorwurf.

Kein Einzelfall

Auch wenn die Hauseigentümerin in Basel nun freigesprochen wurde – Mietwucher an Randständigen gibt es durchaus in der Schweiz. Das sagt Natalie Imboden, Generalsekretärin beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband. Besonders in Städten mit tiefem Leerwohnungsbestand komme dies häufig vor. Namentlich in Genf, Zürich oder Bern, aber auch in kleineren Städten wie Winterthur oder Thun.

Selbst in Basel-Stadt, das keine ausgeprägte Wohnungsnot kennt, gibt es rund ein Dutzend Hauseigentümer, die die Wohnungen in ihren Liegenschaften zimmerweise und zu überhöhten Preisen vermieten, weiss Ruedi Illes, Leiter Basler Sozialhilfe.

Vor rund zwei Jahren brannte in Basel ein sogenanntes «Gammelhaus» komplett aus. Der Eigentümer hatte den Unterhalt völlig vernachlässigt, das Haus aber trotz seines erbärmlichen Zustands an Randständige vermietet.

Koordinationsstelle unterstützt Randständige bei Klagen

Vor zwei Jahren hat das Basler Sozialamt deshalb eine Koordinationsstelle eingerichtet. An diese können sich Randständige wenden, wenn die Hauseigentümer zu viel für schlechte Wohnungen verlangen. «Es ist uns in manchen Fällen gelungen, mit diesen Eigentümern tiefere Mieten auszuhandeln», so Illes. Klappt das nicht, ermuntert die Koordinationsstelle die Mieterinnen und Mieter, gerichtlich gegen die überhöhten Mieten vorzugehen. Der Gang vor Gericht ist aber nicht zwingend von Erfolg gekrönt, wie das jüngste Beispiel nun zeigt.

Regionaljournal Basel, 11.11.2021, 17:30 Uhr ; 

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