Die Zuwanderung in die Schweiz hat den niedrigsten Stand seit zehn Jahren erreicht. 2'053'589 – so viele Ausländer haben Ende 2017 in der Schweiz gelebt. Das ist ein Viertel der Bevölkerung.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die aktuellen Zahlen bestätigt, welche die «NZZ am Sonntag» veröffentlicht hat. 2017 gab es bei der Einwanderung von Bürgern aus EU- und EFTA-Staaten einen Rückgang von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Kontinuierlicher Rückgang der Zuwanderung
Das Spitzenjahr bei der Einwanderung war 2008. Die Nettozuwanderung – Zuwanderung minus Abwanderung – betrug fast 100'000 Personen. Seit 2014, dem Jahr der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative, geht die Zuwanderung laufend zurück. 2017 betrug die Nettozuwanderung noch 53'221 Personen, davon 30'799 aus der EU.
Der Rückgang betrifft vor allem Bürger aus EU- und EFTA-Staaten. 2007 führte die Schweiz die volle Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Staaten ein. In der Folge war 2008 das Spitzenjahr mit einer Nettozuwanderung aus der EU und den EFTA-Staate mit 73'247 Personen. 2017 waren es nur noch 30'799 Personen. Das sind so wenig wie noch nie seit Einführung der Personenfreizügigkeit vor zehn Jahren.
Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) fällt die sinkende Zuwanderung aus traditionell wichtigen Herkunftsstaaten wie Deutschland oder Italien ins Gewicht: Das habe mit der wirtschaftlichen Situation in den EU-Staaten zu tun, sagt Daniel Bach, Informationschef des SEM: «In Spanien und Portugal hat sich die wirtschaftliche Lage normalisiert, es gibt mehr offene Stellen, weniger Arbeitslosigkeit. Und in Deutschland ist das Wachstum sowieso stark, da ist die Nachfrage sehr stark nach Arbeitskräften.»
Einwanderer aus Deutschland verzeichneten letztes Jahr gerade noch ein Plus von 4500 Personen, ein Sechstel im Vergleich zu 2008. Auch Bürger aus Italien kommen nach einer kurzzeitigen Zunahme deutlich weniger in die Schweiz.
Ob sich der Trend fortsetze, hänge von verschiedenen Faktoren ab, erklärt Bach: «Zum einen die Konjunktur in der Schweiz, dann auch die Frage, ob sich die wirtschaftliche Lage in den EU-Ländern weiter stabilisiert. Dann ist auch die Frage, ob die Stellenmeldepflicht eingeführt werden muss in Branchen mit sehr hoher Arbeitslosigkeit in der Schweiz. Das würde bedeuten, dass vermehrt inländische Stellensuchende bei der Stellenbesetzung berücksichtigt würden.»
Diese Stellenmeldepflicht gilt für Branchen, die ab Juli eine Arbeitslosenquote von acht Prozent oder höher aufweisen.