- Die Staatsanwaltschaft hat im «Fall Hefenhofen» Anklage beim Bezirksgericht Arbon im Thurgau erhoben.
- Für den ehemaligen Pferdehändler beantragt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von 6.5 Jahren.
- Unter den zentralen Anklagepunkten sind die ungenügende Pflege und nicht artgerechte Tierhaltung – der Fall sorgte bereits 2017 für schweizweites Aufsehen.
Gegen den früheren Pferdehändler aus Hefenhofen eröffnete die Staatsanwaltschaft Bischofszell eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der mehrfachen Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz sowie weiterer mutmasslicher Verfehlungen.
Der Hauptvorwurf betrifft den Tatbestand der Tierquälerei. Anfang August 2017 wurde der Hof des Beschuldigten geräumt und die Pferde anschliessend versteigert.
Die Staatsanwaltschaft beantragt nun eine Freiheitsstrafe von 6.5 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 3500 Franken. Zusätzlich verlangt die Staatsanwaltschaft ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung.
Als Hauptelement beschäftige sich die Anklage auf 22 Seiten mit zahlreichen Vorwürfen von Tierquälerei im Bereich der Pferde-, Schaf-, Hunde-, Hühner-, Schweine- und Rinderhaltung.
Zentrale Anklagepunkte sind die ungenügende Pflege, die nicht artgerechte Haltung sowie der vorschriftswidrige Transport, aber auch die nicht tierschutzkonforme Tötung von Tieren. Ausserdem werden dem Beschuldigten die mehrfache Gefährdung des Lebens, ein Hausfriedensbruch wie auch Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtliche Delikte vorgeworfen.