Das Wichtigste in Kürze
- Die Thurgauer Kantonspolizei evakuiert heute alle 250 Tiere vom Hof eines Pferdehändlers in der Gemeinde Hefenhofen.
- Gestern hat die Polizei den Tierhändler in Gewahrsam genommen. Voraussichtlich wird ihm verboten, Tiere zu halten. Ein Verbot, das spät kommt, kritisieren Tierschützer.
- Die Thurgauer Regierung verteidigt sich jedoch und erklärt, man habe bereits 2014 ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Wegen eines Verfahrensfehlers wurde das Verbot vom Bundesgericht jedoch wieder aufgehoben.
Der Thurgauer Pferdehändler wurde bereits mehrfach wegen Tierquälerei verurteilt. Auch eine Gefängnisstrafe musste er absitzen, weil er den Kantonstierarzt massiv bedrohte. Trotzdem durfte er weiterhin Tiere halten.
Nachdem Ende Juli eine weitere Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einging und Zeitungen Fotos von gequälten Tieren veröffentlicht hatten, reagierten die Thurgauer Behörden. Der Pferdehändler wurde gestern in Gewahrsam genommen, rund 250 Tiere werden heute vorsorglich beschlagnahmt. Man habe schnell reagiert, rechtfertigt sich Kantonstierarzt Paul Witzig: «Wir haben sicher nicht zugeschaut. Wir haben immer gehandelt.»
Wir haben sicher nicht zugeschaut. Wir haben immer gehandelt.
Es sei bisher nicht möglich gewesen, weiter zu gehen, erklärt der Tierarzt weiter. Dass dies für die Tierschützer schwer verständlich sei, könne er sich gut vorstellen.
Juristisch die Hände gebunden
Der Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer betont, man habe schon vor drei Jahren reagiert: «Wir haben bereits im Jahr 2014 ein totales Tierhalteverbot erlassen. Das ist leider wegen eines Verfahrensfehlers vom Bundesgericht aufgehoben worden.»
Wir haben bereits im Jahr 2014 ein totales Tierhalteverbot erlassen. Das ist leider wegen eines Verfahrensfehlers vom Bundesgericht aufgehoben worden.
Aber es gebe es eine Vielzahl weiterer Verfahren, die nun laufen würden. Weil der Pferdehändler aus Hefenhofen die Entscheide jeweils durch alle Gerichtsinstanzen anfechte, hätten die Behörden nichts machen können.
Beweisfotos ermöglichten sofortiges Handeln
Der aktuelle Fall könnte dies ändern. Weil Beweisfotos vorlägen, habe das Veterinäramt ein sofortiges Tierhalteverbot ausgesprochen, sagt Regierungsrat Schönholzer. Aber auch dieser Erlass ist zeitlich beschränkt und muss noch von den Gerichten geprüft werden.