Keine Langzeit-Prognose
Der Angeklagte sei mit 42 Jahren noch relativ jung. Deshalb könne keine Therapieprognose auf Lebenszeit gemacht werden, betonten die Psychiater. Allerdings zweifeln die Experten in ihrem Gutachten daran, ob sich Fabrice A. ändern könne. Ihrer Ansicht nach will er sich immer in ein gutes Licht rücken.
Ich denke, dass er uns willentlich angelogen hat.
Gestern Nachmittag waren bereits die beiden französischen Gutachter an der Reihe. Auch sie wagten keine Prognose auf Lebenszeit.
Verwahrungsfrage allgegenwärtig
Die beiden Schweizer Experten beschrieben den Angeklagten als Psychopathen mit einem schwer gestörten Sexualtrieb. Die Einschätzung der beiden Experten-Duos ist entscheidend für die Frage einer lebenslänglichen Verwahrung, die im Zentrum des Prozesses steht.
Viele der Fragen an die Schweizer Experten drehten sich um dieses Thema. Nur wenn zwei Gutachten unabhängig voneinander zum Schluss kommen, dass der Angeklagte dauerhaft nicht therapierbar ist, kann die Höchststrafe im Sinne der Verwahrungsinitiative verhängt werden. Der Prozess wird morgen Donnerstag mit der Befragung der Angehörigen des Opfers sowie mit dem Plädoyer von Generalstaatsanwalt Olivier Jornot fortgesetzt.
Die Vorgeschichte:
- Fabrice A. muss sich wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahlt vor Gericht verantworten.
- Er hat gestanden, die Genfer Sozialtherapeutin Adeline M. auf einem Freigang getötet zu haben.
- Dem schweizerisch-französischen Doppelbürger droht die lebenslängliche Verwahrung.