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Gerichtszeichnung von einem Mann im Profil
Legende: Fabrice A. hat gestanden, im September 2013 die Sozialtherapeutin Adeline M. auf einem Freigang getötet zu haben. Keystone

Tötungsdelikt Adeline M. Psychiater zweifeln an Therapierbarkeit des Täters

Die beiden Schweizer Gutachter haben ihre Prognose zum Fall Fabrice A. präsentiert. Sie schätzen das Risiko für Wiederholungstaten als sehr hoch ein. Sie betonen aber auch, keine Aussagen zur lebenslangen Verwahrung machen zu können.

Keine Langzeit-Prognose

Der Angeklagte sei mit 42 Jahren noch relativ jung. Deshalb könne keine Therapieprognose auf Lebenszeit gemacht werden, betonten die Psychiater. Allerdings zweifeln die Experten in ihrem Gutachten daran, ob sich Fabrice A. ändern könne. Ihrer Ansicht nach will er sich immer in ein gutes Licht rücken.

Ich denke, dass er uns willentlich angelogen hat.
Autor: Alexandra Rageth Psychiatrische Gutachterin im Fall Adeline M.

Gestern Nachmittag waren bereits die beiden französischen Gutachter an der Reihe. Auch sie wagten keine Prognose auf Lebenszeit.

Verwahrungsfrage allgegenwärtig

Die beiden Schweizer Experten beschrieben den Angeklagten als Psychopathen mit einem schwer gestörten Sexualtrieb. Die Einschätzung der beiden Experten-Duos ist entscheidend für die Frage einer lebenslänglichen Verwahrung, die im Zentrum des Prozesses steht.

Viele der Fragen an die Schweizer Experten drehten sich um dieses Thema. Nur wenn zwei Gutachten unabhängig voneinander zum Schluss kommen, dass der Angeklagte dauerhaft nicht therapierbar ist, kann die Höchststrafe im Sinne der Verwahrungsinitiative verhängt werden. Der Prozess wird morgen Donnerstag mit der Befragung der Angehörigen des Opfers sowie mit dem Plädoyer von Generalstaatsanwalt Olivier Jornot fortgesetzt.

Die Vorgeschichte:

  • Fabrice A. muss sich wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahlt vor Gericht verantworten.
  • Er hat gestanden, die Genfer Sozialtherapeutin Adeline M. auf einem Freigang getötet zu haben.
  • Dem schweizerisch-französischen Doppelbürger droht die lebenslängliche Verwahrung.

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